[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"$SlH5NbXMiF":3,"$xARo96TkDA":167,"$k03IWHEwFd":247},{"total_count":4,"items":5},13,[6],{"newsdeskML":7,"type_of_media":8,"language":9,"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":15,"url":16,"published_at":17,"created_at":20,"updated_at":23,"links":26,"header":27,"summary":28,"body":29,"boilerplate":30,"image_caption":14,"image":31,"image_small":32,"image_medium":32,"image_thumbnail_large":33,"image_thumbnail_medium":34,"image_thumbnail_small":34,"tags":35,"subjects":38,"geographic_areas":48,"contact_people":49,"related_items":154},"2.1","pressrelease","de",110956,"LBS Deutschland","Landesbausparkassen",118084,null,3442051,"https:\u002F\u002Fpresse.lbs.de\u002Fpressreleases\u002Flbs-empirica-erschwinglichkeitsbarometer-2026-oft-ausreichend-einkommen-aber-zu-wenige-ersparnisse-fuer-die-eigenen-vier-waende-3442051",{"text":18,"datetime":19},"2026-04-10 09:30:00","2026-04-10T07:30:00Z",{"text":21,"datetime":22},"2026-04-08 19:17:12","2026-04-08T17:17:12Z",{"text":24,"datetime":25},"2026-04-10 09:34:52","2026-04-10T07:34:52Z",[],"LBS|empirica-Erschwinglichkeitsbarometer 2026: Oft ausreichend Einkommen, aber zu wenige Ersparnisse für die eigenen vier Wände","Neuer Indikator zeigt: Ende vergangenen Jahres verfügten nur knapp 6 Prozent der jüngeren Mieterhaushalte über ausreichend Eigenkapital, um Wohneigentum zu erwerben. Vor 15 Jahren waren es noch fast 10 Prozent.","\u003Ch2>Neuer Indikator zeigt: Ende vergangenen Jahres verfügten nur knapp 6 Prozent der jüngeren Mieterhaushalte über ausreichend Eigenkapital, um Wohneigentum zu erwerben. Vor 15 Jahren waren es noch fast 10 Prozent.\u003C\u002Fh2>\u003Cp>BERLIN – Viele Mieter würden lieber in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus leben, wie Befragungen immer wieder zeigen. Doch den wenigsten gelingt der Sprung in die eigenen vier Wände. Wie gut oder schlecht es um das Potenzial an Ersterwerbern von Wohneigentum in Deutschland tatsächlich bestellt ist, analysiert das \u003Cstrong>LBS|empirica-Erschwinglichkeitsbarometer\u003C\u002Fstrong>. \u003C\u002Fp>\u003Cp>Entwickelt wurde das Konzept vom Berliner Forschungsinstitut empirica bereits im Jahr 2018 gemeinsam mit den Landesbausparkassen. Seither wurden die Berechnungen in loser Folge neu aufgelegt. Künftig wird dies jährlich erfolgen. Anders als bei den meisten anderen Erschwinglichkeitsindikatoren wird nicht nur die Einkommenshürde untersucht, sondern auch die Eigenkapitalsituation der potenziellen Erwerberhaushalte. Eine weitere Besonderheit: Der LBS-Indikator basiert auf regionalen Daten, nicht auf bundesweiten Durchschnitten und zeichnet deshalb ein realistisches Bild der Lage. \u003C\u002Fp>\u003Cp>Die wichtigsten Ergebnisse der aktuellen Ausgabe des LBS|empirica-Erschwinglichkeitsbarometers (Grafik):\u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003C\u002Fp>\u003Cfigure>\u003Cimg src=\"https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Ff_auto,t_limit_1000\u002Fcvlqd7caar7edwwzdlxzau\" data-material-id=\"3448880\" data-material-type=\"ImageList\" width=\"1000\" height=\"688\">\u003C\u002Ffigure>\u003Cp>\u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Cstrong>Das fehlende Eigenkapital ist die – mit Abstand – größte Hürde auf dem Weg ins Wohneigentum.\u003C\u002Fstrong> Im Jahr 2025 hatten nur 5,7 Prozent der Mieterhaushalte im üblichen Erwerbsalter für Wohneigentum zwischen 30 und 44 Jahren – und damit insgesamt rund 408.000 – ausreichend Ersparnisse auf der hohen Kante, um die üblichen Eigenkapitalanforderungen der Kreditinstitute für die Finanzierung einer Immobilie zum typischen regionalen Kaufpreis zu erfüllen. \u003C\u002Fp>\u003Cp>Die Schwelle wurde für die Studie auf 20 Prozent des Kaufpreises zuzüglich der regionalspezifischen Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Makler) taxiert. Tatsächlich schwankte der durchschnittliche Fremdmittelanteil bei der Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums gemäß Untersuchungen des Verbands deutscher Pfandbriefbanken in den vergangenen 15 Jahren zwischen 75 und 83 Prozent des Kaufpreises. Setzt man die Eigenkapitalschwelle ein wenig höher oder niedriger an, sinkt oder steigt der Anteil der Mieterhaushalte mit ausreichenden Ersparnissen etwas, aber an der grundsätzlichen Feststellung, dass der Erwerb von Wohneigentum bedeutend häufiger am Eigenkapital als am Einkommen scheitert, ändert sich nichts. \u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Cstrong>Die Einkommensschwelle wurde erst nach der Zinswende zum kritischen Hemmnis.\u003C\u002Fstrong> In den Jahren von 2007 bis 2021 hatte stets zumindest knapp die Hälfte der Mieterhaushalte im relevanten Erwerbsalter ein ausreichend hohes Haushaltsnettoeinkommen, um sich den Schuldendienst für die Finanzierung einer regionaltypischen Immobilie leisten zu können. In der Spitze wären 2015 sogar 61 Prozent der Mieterhaushalte unterhalb der Belastungsgrenze von 35 Prozent ihres Einkommens geblieben, die üblicherweise für die Kreditrate als verkraftbar angesehen werden. Dies änderte sich schlagartig im Jahr 2022 nach dem plötzlichen Zinsanstieg von kaum mehr als 1 Prozent auf deutlich über 3 Prozent. Wegen der gestiegenen Finanzierungskosten gepaart mit weiterhin hohen Kaufpreisen meisterten plötzlich weniger als 40 Prozent der betrachteten Mieterhaushalte die Einkommenshürde für den Erwerb.\u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Cstrong>Beide Indikatoren haben sich in den vergangenen drei Jahren leicht verbessert – immerhin.\u003C\u002Fstrong> Während sich die Einkommenshürde laut LBS|empirica-Erschwinglichkeitsbarometer erst mit der Zinswende zu einem spürbaren Problem für viele Haushalte entwickelte, begann die Eigenkapitalhürde schon 2008 zu einem immer höheren Hindernis zu werden. Geschuldet war dies den unaufhörlich kletternden Immobilienpreisen. Und diese wiederum sind auch der Hauptgrund dafür, weshalb sich die Lage zuletzt gebessert hat: Die Preise für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser sind infolge der Zinswende etwas zurückgegangen. Während die Überwindung der Einkommensschwelle auch bei steigenden Einkommen – unter anderem aufgrund der regelmäßigen Anhebung der Tariflöhne – leichter fällt, spiegelt sich dies in den Ersparnissen nicht unmittelbar wider. Die Eigenkapitalsituation der Mieterhauhalte kann sich schlicht nicht so schnell an steigende Preise anpassen, wie es erforderlich wäre, um einen tragbaren Kredit zu bekommen.\u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Cstrong>Im regionalen Vergleich stehen Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bei der Eigenkapitalhürde am schlechtesten da.\u003C\u002Fstrong> Dort haben nur gut 2 bis knapp 4 Prozent der jüngeren Mieterhaushalte ausreichend Ersparnisse, um aus eigener Kraft den Sprung ins Eigentum zu schaffen (Grafik). Hier macht sich ein Hauptstadteffekt bemerkbar: Die über Jahre hohe Zuwanderung nach Berlin und in dessen Speckgürtel hat die Immobilienpreise dort so getrieben, dass immer weniger ortsansässige Mieter ausreichend Eigenkapital für den Immobilienerwerb aufbringen konnten. Etwas besser stellt sich die Situation dagegen in den westlichen Bundesländern Bremen, Saarland, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dar, zwischen knapp 9 und knapp 7 Prozent der Zielgruppe genug Eigenkapital haben.\u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003C\u002Fp>\u003Cfigure>\u003Cimg src=\"https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Ff_auto,t_limit_1000\u002F8af8mwa6lvry2154bi6d0g\" data-material-id=\"3448891\" data-material-type=\"ImageList\" width=\"1000\" height=\"688\">\u003C\u002Ffigure>\u003Cp>\u003C\u002Fp>\u003Cp>Generell fällt es in den Städten schwerer, ausreichend Eigenkapital für den Immobilienerwerb aufzubringen. So schaffen es dort derzeit nur 5,3 Prozent aller jungen Mieterhaushalte, während es im Umland 5,6 Prozent und auf dem Land 6,5 Prozent sind. In den sieben größten deutschen Städten überwinden sogar nur 4,1 Prozent der Mieterhaushalte die Eigenkapitalschwelle.\u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Cstrong>Die Einkommenshürde wird in den Städten ebenfalls seltener bewältigt als in ihrem Umland oder gar in ländlichen Regionen.\u003C\u002Fstrong> Die Verteilung über die Bundesländer ist jedoch nicht ganz deckungsgleich zum Eigenkapital. Beim Einkommen schneiden die Stadtstaaten Berlin und Hamburg mit 17 beziehungsweise 20 Prozent am schlechtesten ab, die östlichen Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie wiederum das Saarland und Bremen am besten. Dort hätten jeweils zwischen 71 und 57 Prozent der Mieterhaushalte theoretisch ein ausreichend hohes Nettoeinkommen, um eine Immobilienfinanzierung stemmen zu können.\u003C\u002Fp>\u003Cp>Die Stoßrichtung für eine Wohnungspolitik, die darauf zielt, die Wohneigentumsbildung zu stärken, ist damit im Prinzip klar. Die Studie benennt drei Ansatzpunkte: \u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Cstrong>1. Es braucht bessere Angebotsbedingungen\u003C\u002Fstrong>, um wenigstens den Anstieg der Kaufpreise einzudämmen. Dies würde den Mieterhaushalten sowohl bei der Überwindung der Eigenkapitalschwelle als auch der Einkommensschwelle helfen. Etwas bewirken ließe sich für den Neubau mit einem vereinfachten Baurecht für niedrigere Baukosten und einer besseren Verfügbarkeit von Bauland für niedrigere Baulandpreise.\u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Cstrong>2. Die Erwerbsnebenkosten müssen sinken\u003C\u002Fstrong>. Dies würden dazu beitragen, dass mehr Mieterhaushalte die Eigenkapitalhürde überwinden. Wünschenswert wären generell geringere Steuersätze bei der Grunderwerbsteuer. Sollte dies aufgrund der knappen Länderkassen nicht durchsetzbar sein, wäre das Mindeste ein Erlass oder eine spürbare Reduktion der Steuer für angehende Selbstnutzer, die erstmals eine Immobilie kaufen. \u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Cstrong>3. Der Staat sollte die Eigenkapitalbildung stärker ankurbeln\u003C\u002Fstrong>, beispielsweise durch eine Anhebung der Einkommensgrenzen und der maximalen Förderbeträge sowie Fördersätze für die Wohnungsbauprämie.\u003C\u002Fp>\u003Ch3>Zur Methodik des LBS|empirica-Erschwinglichkeitsbarometers\u003C\u002Fh3>\u003Cp>Das empirica-Modell „Ersterwerber-Potenziale“, das für das LBS|empirica-Erschwinglichkeitsbarometer genutzt wurde, schätzt die regionale Einkommens- und Vermögensverteilung von 30- bis 44-jährigen Mieterhaushalten auf Ebene der 400 Landkreise und kreisfreien Städte. Auf dieser Basis wird ermittelt, wie viel Prozent der 30- bis 44-jährigen Mieterhaushalte rein rechnerisch ausreichend Einkommen beziehungsweise Vermögen haben, um eine regionaltypische Immobilie zu finanzieren. Dies ist unter den getroffenen Annahmen dann möglich, wenn die Einkommensbelastung für Zins und Tilgung kleiner als 35 Prozent ist beziehungsweise, wenn das Eigenkapital mindestens für 20 Prozent des Nettokaufpreises plus regionale Nebenkosten ausreicht.\u003C\u002Fp>\u003Cp>Nicht berücksichtigt sind in der Berechnung etwaige Erbschaften und Schenkungen, die Mieterhaushalten über die Eigenkapitalschwelle und auch Einkommensschwelle helfen können (weil die Belastung durch den Kredit sinkt). Gezeigt wird also, wie viele junge Mieterhaushalte den Eigentumserwerb aus eigener Kraft ohne familiäre Unterstützung bewerkstelligen können.\u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Cstrong>Weitere Informationen zur Methodik und weitere Ergebnisse im wissenschaftlichen Papier zum LBS|empirica-Erschwinglichkeitsbarometer:\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fpresse.lbs.de\u002Fpublikationen\u002Fstudien\u002Flbs-empirica-erschwinglichkeitsbarometer-regionale-ersterwerber-potenziale-2026-454400\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Reiner Braun, Linn Segschneider: LBS|empirica-Erschwinglichkeitsbarometer: Regionale Ersterwerber-Potenziale 2026, Berlin, März 2026\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fp>","\u003Cp>LBS\u003C\u002Fp>","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_1782\u002Ffmkxj64n16awukc9tp1zs1","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_746\u002Ffmkxj64n16awukc9tp1zs1","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_500,q_auto:good,w_500\u002Ffmkxj64n16awukc9tp1zs1","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_250,q_auto:good,w_250\u002Ffmkxj64n16awukc9tp1zs1",[36],{"name":37},"LBS Research",[39,42,45],{"name":40,"id":41,"parent_id":14},"Economy, Finance","EKOA",{"name":43,"id":44,"parent_id":14},"Building, property","BYGG",{"name":46,"id":47,"parent_id":14},"Studies and reports","UNDB",[],[50,71,91,113,133],{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":51,"url":52,"published_at":53,"created_at":56,"updated_at":57,"position":60,"links":61,"name":62,"title":14,"specialist":63,"phone":64,"email":65,"pressroom_contact":66,"image":67,"image_small":68,"image_medium":68,"image_thumbnail_large":69,"image_thumbnail_medium":70,"image_thumbnail_small":70},126247,"https:\u002F\u002Fpresse.lbs.de\u002Fcontact_people\u002F126247",{"text":54,"datetime":55},"2023-03-16 17:10:55","2023-03-16T16:10:55Z",{"text":54,"datetime":55},{"text":58,"datetime":59},"2024-01-23 13:20:25","2024-01-23T12:20:25Z",0,[],"Dr. Ivonn Kappel","Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen","030202255398","ivonn.kappel@dsgv.de",true,"https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_1782\u002Ffac1ppfofqkyjllftgnz","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_746\u002Ffac1ppfofqkyjllftgnz","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_500,q_auto:good,w_500\u002Ffac1ppfofqkyjllftgnz","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_250,q_auto:good,w_250\u002Ffac1ppfofqkyjllftgnz",{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":72,"url":73,"published_at":74,"created_at":77,"updated_at":78,"position":81,"links":82,"name":83,"title":14,"specialist":84,"phone":85,"email":86,"pressroom_contact":66,"image":87,"image_small":88,"image_medium":88,"image_thumbnail_large":89,"image_thumbnail_medium":90,"image_thumbnail_small":90},128629,"https:\u002F\u002Fpresse.lbs.de\u002Fcontact_people\u002F128629",{"text":75,"datetime":76},"2023-10-20 18:29:43","2023-10-20T16:29:43Z",{"text":75,"datetime":76},{"text":79,"datetime":80},"2025-08-20 10:12:04","2025-08-20T08:12:04Z",1,[],"Kathrin Hartwig","LBS Süd \u002F Unternehmenssprecherin \u002F Leiterin Unternehmenskommunikation","+49 711 183-2377","Kathrin.Hartwig@lbs-sued.de","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_1782\u002Fsk2wukn97dl99mbzv62e8e","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_746\u002Fsk2wukn97dl99mbzv62e8e","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_500,q_auto:good,w_500\u002Fsk2wukn97dl99mbzv62e8e","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_250,q_auto:good,w_250\u002Fsk2wukn97dl99mbzv62e8e",{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":92,"url":93,"published_at":94,"created_at":97,"updated_at":100,"position":103,"links":104,"name":105,"title":14,"specialist":106,"phone":107,"email":108,"pressroom_contact":66,"image":109,"image_small":110,"image_medium":110,"image_thumbnail_large":111,"image_thumbnail_medium":112,"image_thumbnail_small":112},128628,"https:\u002F\u002Fpresse.lbs.de\u002Fcontact_people\u002F128628",{"text":95,"datetime":96},"2025-03-06 13:31:25","2025-03-06T12:31:25Z",{"text":98,"datetime":99},"2023-10-20 18:28:37","2023-10-20T16:28:37Z",{"text":101,"datetime":102},"2025-03-11 12:31:22","2025-03-11T11:31:22Z",3,[],"Silke Pöhls","LBS Hessen-Thüringen \u002F Pressesprecherin","(+49) 69\u002F91 32-46 20","silke.poehls@lbs-ht.de","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_1782\u002Fmzwu39sdqvviey76skgr","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_746\u002Fmzwu39sdqvviey76skgr","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_500,q_auto:good,w_500\u002Fmzwu39sdqvviey76skgr","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_250,q_auto:good,w_250\u002Fmzwu39sdqvviey76skgr",{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":114,"url":115,"published_at":116,"created_at":119,"updated_at":120,"position":123,"links":124,"name":125,"title":14,"specialist":126,"phone":127,"email":128,"pressroom_contact":66,"image":129,"image_small":130,"image_medium":130,"image_thumbnail_large":131,"image_thumbnail_medium":132,"image_thumbnail_small":132},128627,"https:\u002F\u002Fpresse.lbs.de\u002Fcontact_people\u002F128627",{"text":117,"datetime":118},"2023-10-20 18:27:53","2023-10-20T16:27:53Z",{"text":117,"datetime":118},{"text":121,"datetime":122},"2023-10-20 18:33:02","2023-10-20T16:33:02Z",4,[],"Holger Schramm","LBS NordOst \u002F Pressesprecher","0431 20000-674","Holger.Schramm@lbs-nordost.de","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_1782\u002Fve7pv1khbiqarmdl5aip","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_746\u002Fve7pv1khbiqarmdl5aip","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_500,q_auto:good,w_500\u002Fve7pv1khbiqarmdl5aip","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_250,q_auto:good,w_250\u002Fve7pv1khbiqarmdl5aip",{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":134,"url":135,"published_at":136,"created_at":139,"updated_at":140,"position":143,"links":144,"name":145,"title":146,"specialist":147,"phone":148,"email":149,"pressroom_contact":66,"image":150,"image_small":151,"image_medium":151,"image_thumbnail_large":152,"image_thumbnail_medium":153,"image_thumbnail_small":153},128631,"https:\u002F\u002Fpresse.lbs.de\u002Fcontact_people\u002F128631",{"text":137,"datetime":138},"2023-10-22 16:57:22","2023-10-22T14:57:22Z",{"text":137,"datetime":138},{"text":141,"datetime":142},"2026-04-28 12:56:57","2026-04-28T10:56:57Z",9,[],"Dr. Christian Schröder","Pressesprecher","LBS NordWest","0251 412-5125","christian.schroeder@lbs-nw.de","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_1782\u002Fpkqd58skhqmbbr57086118","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_746\u002Fpkqd58skhqmbbr57086118","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_500,q_auto:good,w_500\u002Fpkqd58skhqmbbr57086118","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_250,q_auto:good,w_250\u002Fpkqd58skhqmbbr57086118",[155,158,160,163,166],{"item_id":156,"type_of_media":157},3448880,"image",{"item_id":159,"type_of_media":157},3448891,{"item_id":161,"type_of_media":162},454400,"document",{"item_id":164,"type_of_media":165},128624,"contact_person",{"item_id":51,"type_of_media":165},{"total_count":168,"items":169},47,[170],{"newsdeskML":7,"type_of_media":8,"language":9,"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":171,"url":172,"published_at":173,"created_at":176,"updated_at":179,"links":182,"header":183,"summary":14,"body":184,"boilerplate":30,"image_caption":14,"image":185,"image_small":186,"image_medium":186,"image_thumbnail_large":187,"image_thumbnail_medium":188,"image_thumbnail_small":188,"tags":189,"subjects":192,"geographic_areas":207,"contact_people":208,"related_items":234},3464349,"https:\u002F\u002Fpresse.lbs.de\u002Fpressreleases\u002Ffinanzielle-vorsorge-beginnt-mit-dem-ersten-gehalt-3464349",{"text":174,"datetime":175},"2026-09-03 09:30:00","2026-09-03T07:30:00Z",{"text":177,"datetime":178},"2026-09-02 14:06:01","2026-09-02T12:06:01Z",{"text":180,"datetime":181},"2026-09-02 14:11:28","2026-09-02T12:11:28Z",[],"Finanzielle Vorsorge beginnt mit dem ersten Gehalt","\u003Cp>\u003Cstrong>Für viele junge Auszubildende beginnt jetzt ein neuer Lebensabschnitt: Der Start ins Berufsleben. Damit kommt auch das erste eigene Gehalt – und ein Stück mehr Selbstständigkeit. Zugleich wächst die Verantwortung, sich frühzeitig um die eigenen Finanzen zu kümmern. \u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\u003Cp>Verschiedene Umfragen in der Altersgruppe der Gen Z zeigen, dass finanzielle Unabhängigkeit, private Absicherung und Wohneigentum für viele junge Menschen wichtige Ziele sind. Dahinter steht oft der Wunsch nach Sicherheit, Planbarkeit und danach, sein Leben selbstbestimmt gestalten zu können.\u003C\u002Fp>\u003Cp>Doch zwischen Wunsch und Wirklichkeit liegt nicht selten der Alltag. Vielen fällt es am Anfang des Berufslebens noch schwer, konsequent Geld für langfristige Ziele zurückzulegen. „Aber gerade zu diesem Zeitpunkt bietet sich die Chance, frühzeitig gute Finanzgewohnheiten aufzubauen. Wichtig ist, die Hürde niedrig zu halten, schon kleine Sparbeiträge sind sinnvoll. Auch, um das Sparen zu lernen“, rät Albrecht Luz von der LBS jungen Auszubildenden und Berufsanfängern. Wer von Beginn an regelmäßig etwas zur Seite legt und zusätzlich staatliche Fördermöglichkeiten nutzt, baut Schritt für Schritt Vermögen auf – für spätere Wohnwünsche, mehr finanzielle Sicherheit und eine vorausschauende private Vorsorge.\u003Cstrong> „\u003C\u002Fstrong>Ein Bausparvertrag kann ganz praktisch und alltagstauglich dabei helfen, weil er den Sparprozess strukturiert, feste Einzahlungen vorsieht und staatlich gefördert wird“, so der LBS-Fachmann. \u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Cstrong>Rückenwind durch staatliche Prämien \u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\u003Cp>Wer beispielsweise vermögenswirksame Leistungen (VL) bekommt, kann diese direkt auf das Bausparkonto überweisen lassen. Das sind bis zu 40 Euro, die der Arbeitgeber monatlich zum Sparen beiträgt. Darauf gibt es dann unter bestimmten Voraussetzungen noch eine staatliche Prämie: die Arbeitnehmersparzulage. Maximal gefördert werden 470 Euro pro Jahr mit neun Prozent, das entspricht noch einmal 43 Euro extra pro Jahr. Es gelten Einkommensgrenzen, die für die meisten Auszubildenden jedoch keine Hürde darstellen. Sie liegen bei 40.000 Euro pro Jahr (Alleinstehende).\u003C\u002Fp>\u003Cp>Bis zu 70 Euro sind zusätzlich mit der Wohnungsbauprämie (WoP) drin. Gefördert werden zehn Prozent der eigenen Einzahlungen von bis zu 700 Euro (Alleinstehende). Um die WoP zu erhalten, darf das jährliche zu versteuernde Einkommen 35.000 Euro nicht übersteigen. \u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Cstrong>Neue Förderung für die eigenen vier Wände ab 2027\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\u003Cp>Noch einiges mehr zum Vermögensaufbau können die staatlichen Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge beitragen, denn ab 2027 wird die bisherige Riester-Förderung durch ein neues attraktives Modell abgelöst. Dieses beinhaltet auchdie eigene Immobilie als wichtige Säule der privaten Altersvorsorge und damit den Bausparvertrag als Finanzierungsbaustein. \u003C\u002Fp>\u003Cp>Das neue Modell ist einfach und direkt: Für jeden Euro, der beispielsweise auf einen zertifizierten Bausparvertrag eingezahlt wird, gibt es staatliche Unterstützung – unabhängig vom Einkommen. Für die ersten 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Cent pro gespartem Euro drauf, für weitere maximal 1.440 Euro sind es 25 Cent je eingezahltem Euro. Bei einem Eigenbetrag von 1.800 Euro summiert sich die Förderung so auf 540 Euro Grundzulage pro Jahr. Und: Berufseinsteigerinnen und -einsteiger unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Im ersten Jahr bedeutet das für sie: 1.800 Euro sparen, 740 Euro Förderung erhalten. Über die Jahre baut sich so ein solider finanzieller Grundstock auf – zum Beispiel für die erste eigene Wohnung.\u003C\u002Fp>\u003Cp>\u003Cstrong>Kleine Beträge, große Wirkung\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\u003Cp>Gerade der Start ins Berufsleben ist ein guter Zeitpunkt, um sich mit den eigenen finanziellen Zielen auseinanderzusetzen. Schon kleine, aber regelmäßige Sparbeiträge können langfristig viel bewirken – vor allem dann, wenn staatliche Fördermöglichkeiten sinnvoll genutzt werden. „Wer früh beginnt, schafft sich nicht nur finanziellen Spielraum, sondern legt auch eine wichtige Grundlage für spätere Entscheidungen“, so das Fazit des LBS-Experten.\u003C\u002Fp>","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_1782\u002Fcjhx1l6rsynkdulggaiqdk","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_746\u002Fcjhx1l6rsynkdulggaiqdk","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_500,q_auto:good,w_500\u002Fcjhx1l6rsynkdulggaiqdk","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_250,q_auto:good,w_250\u002Fcjhx1l6rsynkdulggaiqdk",[190],{"name":191},"Infodienst Bauen & Finanzieren",[193,196,197,201,204],{"name":194,"id":195,"parent_id":41},"Corporate Information","FORA",{"name":43,"id":44,"parent_id":14},{"name":198,"id":199,"parent_id":200},"Salary, Pension","LONP","ARBC",{"name":202,"id":203,"parent_id":44},"Housing issues","BOEN",{"name":205,"id":206,"parent_id":41},"Personal finance","PRIW",[],[209,214,219,224,229],{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":51,"url":52,"published_at":210,"created_at":211,"updated_at":212,"position":60,"links":213,"name":62,"title":14,"specialist":63,"phone":64,"email":65,"pressroom_contact":66,"image":67,"image_small":68,"image_medium":68,"image_thumbnail_large":69,"image_thumbnail_medium":70,"image_thumbnail_small":70},{"text":54,"datetime":55},{"text":54,"datetime":55},{"text":58,"datetime":59},[],{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":72,"url":73,"published_at":215,"created_at":216,"updated_at":217,"position":81,"links":218,"name":83,"title":14,"specialist":84,"phone":85,"email":86,"pressroom_contact":66,"image":87,"image_small":88,"image_medium":88,"image_thumbnail_large":89,"image_thumbnail_medium":90,"image_thumbnail_small":90},{"text":75,"datetime":76},{"text":75,"datetime":76},{"text":79,"datetime":80},[],{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":92,"url":93,"published_at":220,"created_at":221,"updated_at":222,"position":103,"links":223,"name":105,"title":14,"specialist":106,"phone":107,"email":108,"pressroom_contact":66,"image":109,"image_small":110,"image_medium":110,"image_thumbnail_large":111,"image_thumbnail_medium":112,"image_thumbnail_small":112},{"text":95,"datetime":96},{"text":98,"datetime":99},{"text":101,"datetime":102},[],{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":114,"url":115,"published_at":225,"created_at":226,"updated_at":227,"position":123,"links":228,"name":125,"title":14,"specialist":126,"phone":127,"email":128,"pressroom_contact":66,"image":129,"image_small":130,"image_medium":130,"image_thumbnail_large":131,"image_thumbnail_medium":132,"image_thumbnail_small":132},{"text":117,"datetime":118},{"text":117,"datetime":118},{"text":121,"datetime":122},[],{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":134,"url":135,"published_at":230,"created_at":231,"updated_at":232,"position":143,"links":233,"name":145,"title":146,"specialist":147,"phone":148,"email":149,"pressroom_contact":66,"image":150,"image_small":151,"image_medium":151,"image_thumbnail_large":152,"image_thumbnail_medium":153,"image_thumbnail_small":153},{"text":137,"datetime":138},{"text":137,"datetime":138},{"text":141,"datetime":142},[],[235,237,239,241,243,245],{"item_id":236,"type_of_media":157},3531129,{"item_id":238,"type_of_media":157},3531133,{"item_id":240,"type_of_media":157},3531132,{"item_id":242,"type_of_media":157},3531131,{"item_id":244,"type_of_media":162},456962,{"item_id":246,"type_of_media":165},128636,{"total_count":248,"items":249},231,[250],{"newsdeskML":7,"type_of_media":8,"language":9,"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":251,"url":252,"published_at":253,"created_at":256,"updated_at":259,"links":262,"header":263,"summary":14,"body":264,"boilerplate":30,"image_caption":14,"image":265,"image_small":266,"image_medium":266,"image_thumbnail_large":267,"image_thumbnail_medium":268,"image_thumbnail_small":268,"tags":269,"subjects":272,"geographic_areas":274,"contact_people":275,"related_items":301},3470993,"https:\u002F\u002Fpresse.lbs.de\u002Fpressreleases\u002Funter-einem-dach-3470993",{"text":254,"datetime":255},"2026-10-12 07:30:00","2026-10-12T05:30:00Z",{"text":257,"datetime":258},"2026-10-06 10:15:57","2026-10-06T08:15:57Z",{"text":260,"datetime":261},"2026-10-06 10:16:53","2026-10-06T08:16:53Z",[],"Unter einem Dach ","\u003Cdiv>\n\u003Ch2>\u003Cstrong>Urteile zum Innenverhältnis von Wohnungseigentümer­gemeinschaften\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fh2>\n\u003Cdiv>\n\u003Cp>Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Herr in den eigenen vier Wänden – aber eben nicht allein im Haus. Viele Entscheidungen über Nutzung, bauliche Veränderungen, Kosten oder Verwaltung betreffen die gesamte Gemeinschaft. Entsprechend groß ist das Konfliktpoten­zial. Mal geht es um zweckwidrig genutzte Räume, mal um Fassaden­bohrungen und manchmal sogar um die Frage, ob eine juristische Person, etwa eine Gemeinde, Mitglied des Verwaltungsbeirats sein darf. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt einige Entschei­dungen deutscher Gerichte zum Innenverhältnis von Wohnungseigen­tümergemeinschaften vor.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Nicht jede Nutzung, die von der Teilungserklärung abweicht, muss zwangsläufig untersagt werden. In einem Berliner Fall wurden Teileigentumseinheiten, die nicht zum Wohnen bestimmt waren, trotzdem zu Wohnzwecken genutzt. Entscheidend ist nach Ansicht der Justiz, ob die eigentlich nicht vorgesehene Nutzung bei typisierender Betrachtung stärker stört als eine nach der Teilungserklärung zulässige Nutzung. Ist das nicht der Fall, kann nach Überzeugung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 55 S 10\u002F18) die abweichende Nutzung ausnahmsweise hinzunehmen sein.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Wer einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft gerichtlich anfech­ten möchte, muss nicht nur die Klagefrist im Auge behalten. Verzögert sich die Zustellung, kann den Kläger eine Pflicht treffen, selbst aktiv zu werden. In einem Fall dauerte es nach Einreichung der Klage unge­wöhnlich lange, bis der Gerichtskostenvorschuss angefordert wurde. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 124\u002F25) stellte klar, dass sich ein Kläger bei einer solchen Verzögerung nach angemessener Zeit nach dem Stand erkundigen muss.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Kosten einer Erhaltungsmaßnahme gezielt einzelnen Eigentümern auferlegen. Im konkreten Fall ging es um Dachflächenfenster, die zum Gemeinschafts­eigentum gehörten. Die Gemeinschaft beschloss, dass in diesem Fall gezielt nur diejenigen Eigentümer für den Austausch bezahlen sollten, deren Wohnungen die jeweiligen Fenster zugeordnet waren. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 87\u002F23) entschied: Eine solche Änderung der Kostenverteilung kann grundsätzlich zulässig sein.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Wer als Verwaltungsbeirat eine Jahresabrechnung prüft, sollte dabei tatsächlich einen Blick auf die Konten werfen. In einem Fall waren fast 38.000 Euro ohne Rechtsgrund vom Konto einer Eigentümergemein­schaft auf das Konto einer anderen Gemeinschaft transferiert worden. Der Verwaltungsbeirat hatte die Jahresabrechnung lediglich etwa eine Stunde lang geprüft und den auffälligen Geldabgang nicht bemerkt. Das wertete das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen 31 U 1110\u002F26 e) als grob fahrlässige Unkenntnis. Die Gemeinschaft musste sich dies beim Beginn der Verjährungsfrist zurechnen lassen und konnte das Geld schließlich nicht mehr erfolgreich zurückfordern.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Auch die Gemeinschaft selbst kann gegenüber einem einzelnen Eigen­tümer schadensersatzpflichtig werden. In einem Gebäude fehlte für das Dachgeschoss einer Wohnung der erforderliche zweite Rettungsweg. Die Bauaufsicht untersagte deswegen die Nutzung. Der Bundes­gerichtshof (Aktenzeichen V ZR 18\u002F25) stellte klar, dass eine Gemein­schaft bei pflichtwidrig unterlassener ordnungsmäßiger Verwaltung des Gemeinschaftseigentums grundsätzlich für daraus entstehende Schäden am Sondereigentum beziehungsweise dessen Nutzung haften kann. Eine Garantiehaftung für jeden Mangel besteht allerdings nicht; entscheidend ist unter anderem, wann die erforderliche Maßnahme bei pflichtgemäßem Handeln hätte beschlossen und umgesetzt werden können.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Bohrungen durch eine Fassade oder sogar Eingriffe in eine tragende Wand klingen zunächst nach einem erheblichen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum. Sie sind deswegen aber nicht automatisch unzulässig. Ein Wohnungseigentümer wollte vier Wohnraumentlüftun­gen einbauen und dafür rund 22,5 Zentimeter große Öffnungen in die Fassade bohren lassen. Ob sich andere Eigentümer durch einen solchen Eingriff verständlicherweise beeinträchtigt fühlen können, muss vom zuständigen Gericht nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Allein die Tatsache, dass in die bauliche Substanz eingegriffen wird, reicht nach Ansicht des Bundesgerichts­hofs (Aktenzeichen V ZR 86\u002F24) für eine Ablehnung nach höchstrichter­licher Überzeugung nicht aus.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Ein Escape-Room liegt zwar im Trend, passt aber nicht überall hin. In einem Rechtsstreit um eine Teileigentumseinheit wurde eine solche Nutzung als zweckwidrig beurteilt. Das Landgericht Koblenz sah den Escape-Room nicht als Anlage für sportliche Zwecke, sondern als Vergnügungsstätte an. Solche Betriebe dienen vor allem Freizeit, Unterhaltung und Spiel und können deshalb mit den für eine Einheit geltenden Nutzungsbeschränkungen kollidieren. Die gegen die Entscheidung des Landgerichts Koblenz (Aktenzeichen 2 S 48\u002F22) gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde scheiterte später vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 206\u002F23) aus verfahrensrechtli­chen Gründen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Eine Eigentümergemeinschaft ohne Verwalter kann schnell in erhebli­che praktische Schwierigkeiten geraten. Finden die Eigentümer keine Mehrheit für eine Bestellung, kann grundsätzlich eine gerichtliche Beschlussersetzung in Betracht kommen. In dringenden Fällen ist auch eine vorläufige Bestellung im Wege einer einstweiligen Verfügung möglich. Wer sich auf eine solche Dringlichkeit beruft, muss sich allerdings entsprechend verhalten. In einem Fall wurde der gerichtlich eingesetzte Verwalter längere Zeit weder informiert noch zur Tätigkeit aufgefordert. Damit hatte die Antragstellerin nach Ansicht des Landge­richts Karlsruhe (Aktenzeichen 11 S 12\u002F23) die behauptete Dringlich­keit selbst widerlegt.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die lange Zeit verbreitete Faustregel, vor größeren Erhaltungsmaß­nahmen müssten stets mehrere – häufig mindestens drei – Vergleichs­angebote eingeholt werden, gelte so nicht, urteilte der Bundesge­richtshof (Aktenzeichen V ZR 7\u002F25). Entscheidend ist vielmehr, ob die Eigentümer über eine ausreichende Tatsachengrundlage verfügen, um vernünftig und wirtschaftlich entscheiden zu können. Dabei spielen unter anderem Art und Dringlichkeit der Arbeiten, die Verfügbarkeit von Handwerkern und positive Erfahrungen mit einem bereits bewäh­rten Unternehmen eine Rolle. Eine allgemeine Pflicht zur Einholung mehrerer Angebote gibt es nicht.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Auch eine juristische Person kann nach Auffassung des Bundesge­richtshofs (Aktenzeichen V ZR 225\u002F24) in den Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft gewählt werden. Im konkreten Fall ging es um eine Gemeinde, die selbst Wohnungseigentümerin war. Wird in dem Wahlbeschluss eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der juristischen Person namentlich genannt, obwohl diese Person selbst kein Wohnungseigentümer ist, kann der Beschluss im Zweifel so auszu­legen sein, dass tatsächlich die juristische Person zum Beiratsmitglied bestellt wurde.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fdiv>\n\u003C\u002Fdiv>","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_1782\u002Fmqldftcfew8zpwef70rffy","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,q_auto:good,w_746\u002Fmqldftcfew8zpwef70rffy","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_500,q_auto:good,w_500\u002Fmqldftcfew8zpwef70rffy","https:\u002F\u002Fmnd-assets.mynewsdesk.com\u002Fimage\u002Fupload\u002Fc_fill,dpr_auto,f_auto,g_auto,h_250,q_auto:good,w_250\u002Fmqldftcfew8zpwef70rffy",[270],{"name":271},"Infodienst Recht & Steuern",[273],{"name":43,"id":44,"parent_id":14},[],[276,281,286,291,296],{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":51,"url":52,"published_at":277,"created_at":278,"updated_at":279,"position":60,"links":280,"name":62,"title":14,"specialist":63,"phone":64,"email":65,"pressroom_contact":66,"image":67,"image_small":68,"image_medium":68,"image_thumbnail_large":69,"image_thumbnail_medium":70,"image_thumbnail_small":70},{"text":54,"datetime":55},{"text":54,"datetime":55},{"text":58,"datetime":59},[],{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":72,"url":73,"published_at":282,"created_at":283,"updated_at":284,"position":81,"links":285,"name":83,"title":14,"specialist":84,"phone":85,"email":86,"pressroom_contact":66,"image":87,"image_small":88,"image_medium":88,"image_thumbnail_large":89,"image_thumbnail_medium":90,"image_thumbnail_small":90},{"text":75,"datetime":76},{"text":75,"datetime":76},{"text":79,"datetime":80},[],{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":92,"url":93,"published_at":287,"created_at":288,"updated_at":289,"position":103,"links":290,"name":105,"title":14,"specialist":106,"phone":107,"email":108,"pressroom_contact":66,"image":109,"image_small":110,"image_medium":110,"image_thumbnail_large":111,"image_thumbnail_medium":112,"image_thumbnail_small":112},{"text":95,"datetime":96},{"text":98,"datetime":99},{"text":101,"datetime":102},[],{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":114,"url":115,"published_at":292,"created_at":293,"updated_at":294,"position":123,"links":295,"name":125,"title":14,"specialist":126,"phone":127,"email":128,"pressroom_contact":66,"image":129,"image_small":130,"image_medium":130,"image_thumbnail_large":131,"image_thumbnail_medium":132,"image_thumbnail_small":132},{"text":117,"datetime":118},{"text":117,"datetime":118},{"text":121,"datetime":122},[],{"source_id":10,"source_name":11,"pressroom_name":12,"pressroom":9,"pressroom_id":13,"organization_number":14,"id":134,"url":135,"published_at":297,"created_at":298,"updated_at":299,"position":143,"links":300,"name":145,"title":146,"specialist":147,"phone":148,"email":149,"pressroom_contact":66,"image":150,"image_small":151,"image_medium":151,"image_thumbnail_large":152,"image_thumbnail_medium":153,"image_thumbnail_small":153},{"text":137,"datetime":138},{"text":137,"datetime":138},{"text":141,"datetime":142},[],[302,304],{"item_id":303,"type_of_media":157},3552697,{"item_id":51,"type_of_media":165}]