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23_07_Wasserverbrauch

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Verkäufer eines Anwesens muss darüber aufklären


Wenn der Verkäufer eines Hauses von einem Riss im Kanalrohr und damit ver­bundenen höheren (Ab-)Wasserkosten weiß, dann muss er dies nach Aus­kunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern dem Käufer zwingend mittei­len. Sonst macht er sich schadenersatzpflichtig.(Landgericht Köln, Aktenzeichen 7 O 26/21)

Der Fall: Während d