Jedem ein Arbeitszimmer
Ehepaar durfte Umzug als Werbungskosten geltend machen
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. In Zeiten von zunehmendem Homeoffice kann auch der Wechsel in eine neue Immobilie mit jeweils einem Arbeitszimmer für die beiden Ehepartner zur beruflichen Sphäre der Arbeitnehmer gehören. So hat es nach In