Infodienst Recht und Steuern

Aus dem Koffer leben


Wann aus Wohnnutzung eine Zweckentfremdung wird

Wohnungen werden gerade in Großstädten immer wieder zweckentfremdet – zu bloßen Übernachtungsplätzen für Menschen, die eigentlich gar keine besondere Beziehung zueinander unterhalten. Nach Auskunft des Infodien­stes Recht und Steuern der LBS kann eine derartige Nutzung von den Behör­den untersagt werden.

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Anspruch auf Stellplatz


Er war mit einer Wohnungsnummer bezeichnet worden

Wenn im Mietvertrag für eine Wohnung davon die Rede ist, dass ein bestimmter Stellplatz für ein Fahrzeug mitgenutzt werden kann, dann darf dem Mieter dieser Platz später nicht einfach weggenommen werden. So urteilte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Justiz.

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Ja zur Steuerermäßigung


Es ging um eine unentgeltlich genutzte Wohnung im Elternhaus

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können steuerlich mit 20 Prozent (höchstens 1.200 Euro im Jahr) beim Fiskus geltend gemacht werden. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch dann, wenn eine Wohnung unentgeltlich genutzt wird.

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Kündigung für Zweitwohnsitz


Auch in diesem Fall kann unter Umständen Eigenbedarf gelten

Dass Eigenbedarfskündigungen grundsätzlich möglich sind, wenn ein Immo­bilieneigentümer oder seine engsten Angehörigen den Wohnraum selbst benötigen, ist weitgehend bekannt. Etwas anders gelagert war ein Fall aus Hamburg. Dort meldete ein Eigentümer-Paar Eigenbedarf für eine vermietete Wohnung an, die künftig als Zweitwohnsitz genutzt werden sollte. Die Betrof­fenen wollten nach Besuchen kultureller Veranstaltung und dem Zusammen­sein mit den in Hamburg lebenden Familienmitgliedern mehrfach pro Woche über eine Schlafgelegenheit verfügen. Angesichts ihres Alters (84 und 67 Jahre) sei es nicht vertretbar, ständig nachts mit dem Auto zum 40 Minuten entfernten Hauptwohnsitz fahren zu müssen. Die Mieterfamilie bestritt den Eigenbedarf und argumentierte außerdem damit, aufgrund gesundheitlicher Probleme sei nur eine eingeschränkte Suche nach Ersatzwohnraum möglich gewesen. Das zuständige Gericht entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu Gunsten der Eigentümer: Eine Nutzung der Zweitwohnung zur Pflege familiärer Beziehungen könne ein berechtigter Kündigungsgrund sein. Und die Mieter hätten die von ihnen angegebene soziale Härte nicht ausreichend begründet. Sie mussten die Wohnung schließlich herausgeben.

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Fatale Rutschpartie


Winterliche Gerichtsurteile zu Schnee, Eis und Heizung

Von Kindern wird der Winter als eine spannende Jahreszeit empfunden, weil sie auf Schlittenfahren, Schneeballschlachten und Schneemannbau hoffen. Die Erwachsenen sehen das oft etwas kritischer. Sie denken an Glatteisun­fälle, Räum- und Streupflichten sowie mögliche Heizungsausfälle bei Minus­temperaturen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Gerichtsurteile vor, die sich mit den Schattenseiten der kalten Jahreszeit befassen.

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Fast wie ein Neubau


Mietpreisbremse entfiel nach erheblichen Arbeiten an der Substanz

Wenn ein Miethaus derart geschädigt ist, dass es nur noch mit größten Sanie­rungsmaßnahmen wieder bewohnbar gemacht werden kann, kann die Miet­preisbremse entfallen. Das Objekt wird dann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wie ein Neubau betrachtet.

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Zulässige Staffelmiete


Vereinbarung auch während Förderphase möglich

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 12/23)

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Wenn die Biber nagen


Bundesfinanzhof sieht hier keine außergewöhnliche Bela­stung

Aufwendungen für die Beseitigung von Biberschäden auf einem Grundstück und Kosten für den Schutz vor weiteren „Übergriffen“ durch diese Nager zählen steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung. Mit dieser Ent­scheidung sprach der Bundesfinanzhof (BFH) nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gleichzeitig auch ein grundlegendes Wort zum Thema Wildtierschäden.

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Untervermietung bei einem Zimmer?


Das kann der Eigentümer nicht ohne weiteres ablehnen

Selbst wer nur eine Ein-Zimmer-Wohnung gemietet hat, darf gegen den Wil­len des Eigentümers einen Untermietvertrag mit einer anderen Person einge­hen. Denn nach Ansicht der Rechtsprechung ist weder eine bestimmte Größe des Objekts nötig noch kommt es auf eine mindestens erforderliche Zimmer­zahl an, um einen solchen Vertrag eingehen zu können. Entscheidend ist etwas anderes: Der eigentliche Mieter darf durch die Untervermietung sein Gewahrsam an den Räumlichkeiten nicht völlig aufgeben. Im konkreten Fall wollte er während seines geplanten Auslandsaufenthalts von rund einem halben Jahr noch einige persönliche Gegenstände weiterhin in der Wohnung belassen. Dazu benötigte er eine Fläche von einem Quadratmeter, die durch einen Vorhang abgetrennt war. Das reichte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den damit befassten Gerichten aus, um davon auszugehen, dass er weiterhin einen Teil der gemieteten Immobilie selbst nutze. Quantitative Vorgaben, wieviel Wohnraum der eigentliche Mieter für sich beanspruchen müsse, gebe es nicht.

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Neun turbulente Tage


Gerichtsurteile für die Zeit von Heiligabend bis Neujahr

Viele Menschen klinken sich in der Zeit vom 24. Dezember bis zum Neujahrs­tag aus ihrem Alltagsleben aus. Sie gehen nicht zur Arbeit und widmen sich stattdessen dem Leben im Kreise der Familie. In der Regel verbringen sie auch mehr Zeit in ihren eigenen vier Wänden. Manchmal führt das zu Proble­men – zum Beispiel, weil der Christbaum Feuer fängt oder die Silvesterrakete nicht wie geplant am Himmel explodiert. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis gesammelt.

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Wohnen im Zirkuswagen?


Gerichte untersagten diese spezielle Grundstücksnutzung

Grundstückseigentümer verfügen über große Freiheiten bei der Nutzung ihres Anwesens. Doch auch ihnen ist nicht alles erlaubt. So kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Wohnnutzung von Zirkuswagen und ähnlichen Anhängern verboten werden.

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Kalenderjahr zählt


Verwalter musste Vermögensbericht nicht erstellen

Scheidet die Verwalterin einer Eigentümergemeinschaft vor Ablauf des Kalen­derjahres aus, so ist sie nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht mehr zur Erstellung des Vermögensberichts verpflichtet.

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Zweites Arbeitszimmer


Keine Werbungskosten für Umzug in größere Wohnung

Wenn ein Paar in eine größere Wohnung wechselt, um über zwei Arbeits­zimmer zu verfügen, dann sind die Umzugskosten nicht als Werbungskosten von der Steuer abzuziehen. So entschied es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterliche Rechtsprechung.

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Leitungen prüfen


Tiefbauunternehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet

Bei Erdarbeiten im Zusammenhang mit einer Baustelle besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Rohrleitungen geschädigt werden. Wird versehentlich eine Leitung getroffen, dann kann das eine zeitliche Verzögerung der geplanten Arbeiten und enorme Zusatzkosten verursachen. Bei Baggerarbeiten auf einem Nachbargrundstück riss das Rohr eines Erdwärmekollektors. Obwohl der geschädigte Auftraggeber den Schaden schon selbst durch Verlegung eines neuen Rohres beseitigt hatte, musste der Tiefbauunternehmer den fiktiven, also aktuell gar nicht mehr existierenden Schaden, begleichen. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wurde im Urteil auf die besonderen Sorgfaltspflichten seines Berufsstandes hingewiesen. Ein Tiefbauunternehmer kann sich nicht auf Unkenntnis der Lage einer Rohrlei­tung berufen, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass der Baugrund, auf dem er baggern will, frei ist.

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Krank in der Immobilie


Wie sich das für Betroffene rechtlich auswirken kann

Wer ernsthaft krank ist, der hat in der Regel alleine dadurch schon genügend Probleme. Aber diese können sich noch verschärfen, wenn sich der Gesund­heitszustand auf das Mietverhältnis oder auf gesteigerte Ausgaben für einen behindertengerechten Umbau auswirken. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte gesammelt, die sich mit diesem Themenkomplex befassen. Unter anderem geht es um die Frage, wie viele Ruhestörungen die Mitbewohner in einer Wohnanlage hinnehmen müssen und wann eine Kündigung des Mietvertrages angemessen ist.

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„Gereinigt“ ist zu ungenau


Gericht bezeichnete Klausel im Mietvertrag als unwirksam

Was ist davon zu halten, wenn eine Klausel im Mietvertrag besagt, die Woh­nung müsse „in gereinigtem Zustand (dazu gehören gereinigte Fenster und Türen, gewischte Böden sowie entkalkte Armaturen, etc.)“ zurückgegeben werden? Um die Auslegung bzw. Gültigkeit dieses Passus stritten nach Aus­kunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die beiden Vertragspar­teien.

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Obergrenze benennen


Kostenrahmen ist innerhalb WEG zwingend nötig

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft Erhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen beschließt, dann müssen in dem Zusammenhang zwingend ein Kostenrahmen oder eine Obergrenze der Ausgaben benannt werden. Sonst kann der Beschluss nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS angefochten werden.

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Behindertengerecht umgebaut


Mehraufwendungen für Miete waren zum Teil abziehbar

Eine Mieterhöhung nach einem behindertengerechten Umbau einer Woh­nung ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als außer­gewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.

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Gefahr durch Baugerüst


Vermieter muss keine Fensterschlösser bezahlen

Wer es schon einmal erlebt hat, dass die Fassade seines Hauses während Bauarbeiten eingerüstet war, der kennt das Gefühl: Plötzlich ist Fremden das Eindringen in Räume im Obergeschoss möglich, weil sie über das Baugerüst dorthin gelangen können. Eine Mieterin war der Meinung, ihr stünden 3.650,40 Euro für die von ihr angeschafften Fensterschlösser, ein Stangenschloss und Überwachungskameras zu. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich dabei allerdings nicht um zwingende Aufwendungen. Zwar könne das unter gegebenen Umständen durchaus sinnvoll sein, aber es sei kein unbedingtes Muss.

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„Riesen“ vor dem Kadi


Was Zivil- und Verwaltungsgerichte zum Thema Bäume sagen

Sie sind nicht zu übersehen. Bäume bestimmen häufig das Erscheinungsbild eines Gartens. Sie spenden Schatten, sie werfen Laub ab, sie nehmen Nachbarn die Sicht, sie stehen bei geplanten Umbauten im Wege, sie richten im Falle eines Astbruchs erheblichen Schaden an. Das alles kann gelegentlich auch zu einem Rechtsstreit führen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt einige Gerichtsurteile vor, die sich mit den „grünen Riesen“ befassen.

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