Infodienst Recht und Steuern

Läuten, beten, singen


Wenn Religionsausübung und Nachbarrechte kollidieren

Die freie Religionsausübung ist verfassungsrechtlich ein hohes Gut in Deutschland. Das beweist schon ihre Aufnahme ins Grundgesetz an zentraler Stelle. Doch was geschieht, wenn die Religionsausübung in Kirchen und Gebetsräumen mit den Ansprüchen von Nachbarn auf Ungestörtheit kolli­diert? Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Gerichtsurteile gesammelt, die sich mit dieser Problematik befassen.

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Nächtliches Duschen


Es kann im Extremfall zum Kündigungsgrund werden

Kein Vermieter kann seinen Mietern vorschreiben, wann genau sie duschen dürfen und wann nicht. Es gehört zu den Freiheiten eines jeden Menschen, das selbst zu entscheiden und sich gegebenenfalls auch mal nachts unter die Dusche zu stellen. Die Ausnahme: Wenn jemand regelmäßig zu höchst ungewöhnlichen Zeiten duscht und damit die anderen Hausbewohner stört, dann können ihm nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Grenzen aufgezeigt werden.

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Haus mit übler Geschichte


20 Jahre zurückliegenden Doppelmord verschwiegen

Auf erhebliche Mängel einer Immobilie, die eine Käuferin nicht von sich aus bei der Besichtigung erkennen kann, muss die Verkäuferin hinweisen. Tut sie das nicht, kann es sich um eine arglistige Täuschung handeln. Und wie ist es zu bewerten, wenn die Verkäuferin ein Schwerverbrechen verschweigt, dass sich in einem Haus zugetragen hat? Mit dieser Fragestellung musste sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung befassen.

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Zweitwohnung verkauft


Gewinn unterlag nicht der Einkommenssteuer

Zweit- oder Ferienwohnungen kann man unter bestimmen Umständen steuerfrei verkaufen, selbst wenn die gesetzlich vorgesehene Zehn-Jahres-Frist noch nicht verstrichen ist. Das Objekt muss jedoch nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ausschließlich oder mindestens im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren für eigene Wohnzwecke genutzt worden sein.

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Überwachungsdruck


Digitaler Türspion war in WEG-Anlage nicht erlaubt

Es gibt kaum einen Lebensbereich, in den die Digitaltechnik noch nicht Einzug gehalten hätte. So verwundert es kaum, dass Türspione nicht nur wie in der Vergangenheit als eine Art klassisches „Guckloch“ funktionieren, sondern auch in digitaler Form angeboten werden. Das Problem daran: Bei dieser Variante könnte auch eine Speicherung oder Übertragung des Videomaterials möglich sein. Eine Eigentümerversammlung hatte den einzelnen Bewohnern den Einsatz eines digitalen Türspions erlaubt, ein Mitglied war jedoch damit nicht einverstanden. Seine Kritik: Hier entstehe der Anschein einer Videokon-trolle des gemeinschaftlich genutzten Flures und damit ein Überwachungs-druck. Das Amtsgericht schloss sich dieser Argumentation an und erklärte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Beschluss für ungültig. Eine andere Situation liege vor, wenn die Gemeinschaft selbst die Installation digitaler Türspione veranlasse und dadurch sicherstellen könne, dass die Technik kontrollierbar sei.

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Die Sonne „anzapfen“


Rechtsprechung zum Thema Balkonkraftwerke

Es ist längst nicht mehr nur für Hausbesitzer möglich, mit großen Solarpane­len auf dem Dach von der Sonnenenergie zu profitieren. Inzwischen sind klei-nere Balkonkraftwerke stark im Trend, die auf Terrassen und größeren Balko-nen montiert werden können. Doch mit der steigenden Verbreitung dieser Anlagen gab es auch zunehmend Streitigkeiten um deren Anbringung durch Mieter oder Mitglieder von Eigentümergemeinschaften.

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Den Müll im Visier


Vermieter ließ korrekte Trennung kontrollieren

Die Mülltrennung stellt in vielen Wohnanlagen ein Problem dar. Wertstoffe werden in die falschen Tonnen eingeworfen und manchmal gelangen Gegen­stände in den Müll, die dort gar nichts verloren haben. Deswegen erlaubt es ein höchstrichterliches Grundsatzurteil nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Vermietern, die korrekte Trennung kontrollieren und gegebenenfalls nachbessern zu lassen.

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Mangel geheilt


Alle Wohnungseigentümer nahmen an Versammlung teil

Wenn zu einer Eigentümerversammlung nicht rechtlich korrekt geladen wurde, dann stellt das einen Mangel dar und kann zur Ungültigkeit der gefassten Beschlüsse führen. Doch es gibt nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine mögliche Entwicklung des Geschehens, die diesen Mangel heilen kann.

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Wohnungsrecht übernommen


Bemessungsgrundlage für Grunderwerbssteuer erhöhte sich

Der Käufer eines Grundstücks übernahm im Vertrag gleichzeitig ein persönli­ches Wohnungsrecht für das erworbene Objekt. Dessen kapitalisierter Wert musste nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer zugeschlagen werden.

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Zutritt bei Wasserschaden


Vermieter bestand auf Betretungsrecht seiner Wohnung

Wasserschäden zählen neben Bränden mit zum Schlimmsten, was einer Immobilie widerfahren kann. Durch beides kann die Bausubstanz eines Ob-jekts unwiderruflich geschädigt werden. Deswegen ist von einem hochgradi-gen Interesse eines Wohnungseigentümers auszugehen, sich durch eine persönliche Besichtigung seiner vermieteten Immobilie vom Verdacht eines Wasserschadens zu überzeugen. Ein Mieter ließ sich aber trotz mehrfacher Aufforderung nicht davon überzeugen, den Eigentümer und den von ihm beauftragten Handwerker einzulassen, um die Wasserinstallation zu überprü-fen. Das trug ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nach einer erfolglosen Abmahnung die fristlose Kündigung ein. Auch das hohe Alte des Mieters und dessen Gesundheitszustand änderten nach Über-zeugung des Gerichts nichts daran, dass diese Kündigung letztlich Gültigkeit hatte.

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Wachsen und Gedeihen


Welche Regeln Grundstücksbesitzer im Garten einhalten müssen

Pflanzen haben es an sich, dass sie wachsen und gedeihen. In vielen Fällen ist das ja durchaus auch erwünscht. Doch manchmal stoßen sich Nachbarn an Hecken, die in die Höhe streben, und an Ästen, die auf ihr eigenes Grundstück ragen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS befasst sich in seiner Extra-Ausgabe mit Gerichtsurteilen zur Gartenbe­wirtschaftung.

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Drohnenflug erlaubt


Baufirma wollte Dach für energetische Sanierung vermessen

Flugdrohnen können höchst vielseitig eingesetzt werden. Inzwischen ge­schieht das auch in der Bau- und Sanierungsbranche. Dort tragen sie dazu bei, Fachleuten einen Überblick über Gebäude und Grundstücke zu verschaffen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS müssen Bewohner eines Hauses solche Flüge unter bestimmten Bedingungen hinnehmen.

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Krasser Übergriff


Vermieterin wurde mit Wasserschwall heftig bedrängt

Jahrelang war die „Ice-Bucket-Challenge“ in aller Munde. Bei diesem Social-Media-Trend ging es darum, sich oder andere mit eiskaltem Wasser zu über­gießen. Wenn eine Mieterin mit ihrer Vermieterin auf diese Weise verfährt, egal welche Motive dahinterstecken, dann ist das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Grund für eine fristlose Kündi­gung.

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Stellplatz ist absetzbar


BFH-Machtwort zu doppelter Haushaltsführung

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind nicht nur die Mietkosten für die Zweitwohnung steuerlich geltend zu machen, sondern unter Umständen auch die Ausgaben für einen PKW-Stellplatz. Letztere fallen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unter die monatliche Werbungskostengrenze von 1.000 Euro.

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Unfall auf Baumschaukel


Grundstückseigentümer musste haften

In manchen Gärten gibt es eine sogenannte Baumschaukel, die nicht an einem Metallgerüst, sondern an einem Ast befestigt ist. Wer ein solches Objekt auf seinem Grundstück anbringen lässt, der muss den betreffenden Baum regelmäßig von fachkundigen Kräften auf Krankheitsbefall überprüfen lassen. Denn die Rechtsprechung geht davon aus, dass hier wegen der natürlichen Beschaffenheit der Aufhängung, eine größere Gefahr droht. In einem konkreten Fall schaukelten zwei Jugendliche, plötzlich brach der Ast und eine der beiden verletzte sich schwer. Der Eigentümer, der sein Anwesen für ein Seminar zur Verfügung gestellt hatte, musste nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Heilbehandlungskosten aufkommen. Er habe seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt, hieß es im Urteil.

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Noch drin, aber schon draußen


Urteile zum Themenkreis Terrasse, Loggia und Balkon

Allmählich beginnen die Menschen wieder damit, ihre Gartenmöbel aus dem Winterschlaf zu wecken, sie abzustauben und nach draußen zu holen. Rechtzeitig zur Frühjahrs- und Sommersaison müssen Terrasse, Loggia und Balkon bereit sein, damit Immobilienbesitzer die ersten Sonnenstrahlen genießen können. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte mit Bezug zum Thema Freisitz vor.

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Ortsübliche Fledermäuse


Ihre Ausscheidungen sind in gewissen Grenzen hinzuneh­men

Wenn es um Mietminderungen geht, dann spielt auch die jeweilige Umge­bung der Immobilie eine große Rolle. Was mitten in der Stadt ein Mangel sein könnte, das ist es oft auf dem Lande nicht. In einem bayerischen Zivilverfah­ren ging es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darum, wie die Ausscheidungen von Fledermäusen zu bewerten sind.

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Nicht rückwirkend ändern


Kostenabrechnung für abgelaufenes Jahr hat Bestand

Eine Eigentümergemeinschaft kann einen Kostenverteilungsschlüssel nicht rückwirkend für ein bereits abgelaufenes Abrechnungsjahr ändern. Das verletzt nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das Prinzip der Verlässlichkeit, auf das ein Mitglied der Gemeinschaft vertrauen können muss.

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Das Fernsehen baut mit um


Für Betroffene gelten solche Sachbezüge als sonstige Ein­nahmen

Sogenannte „Helferformate“ im Fernsehen, in denen Immobilieneigentümer beim Umbau ihres Hauses unterstützt werden, sind seit Jahren beim Publikum beliebt. Die Fachgerichtsbarkeit hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS entschieden, dass der Wert der Maßnahmen als sonstige Einkünfte versteuert werden muss.

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Sammelleidenschaft


Kunstfreund wollte vergebens Eigenbedarf geltend machen

Eigenbedarfskündigungen setzen voraus, dass der Eigentümer für sich selbst oder nahe Angehörige Wohnraum benötigt. Ein Betroffener im Rheinland wollte jedoch sein Objekt mit 6,5 Zimmern wesentlich dafür nutzen, seiner Kunstsammlung den erforderlichen Platz zu verschaffen und ein Atelier zu betreiben. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS scheiterte er damit vor Gericht. Im Urteil hieß es, die geplante Wohnnutzung müsse im Vordergrund stehen, wenn eine Eigenbedarfskündigung erfolg­reich sein solle. Dazu gehörten die Nutzung der Immobilie zum Schlafen, zur allgemeinen Körperpflege, zur Toilettennutzung sowie zur Zubereitung von Mahlzeiten. Genau das sei aber den Aussagen des Eigentümers zu Folge nicht zu erkennen. Er wolle dort vielmehr Gäste empfangen, ein Atelier unterhalten, arbeiten, Material lagern, ein Archiv anlegen und Sammlungen unterbringen. Hinzu komme eine andere Ungereimtheit: Nach den Angaben des Mannes ergebe sich lediglich ein Platzbedarf von fünf Räumen, es stünde also ein Teil des 200-Quadratmeter-Objekts leer. Die Mieter durften bleiben.

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