Schwein & Co.
Wenn Nutztierhaltung und Wohnbebauung kollidieren
Mieter einer Immobilie waren auf die Idee gekommen, drei Wollschweine im Garten des Anwesens zu halten. Dazu hatten sie auch einen kleinen Stall erbaut, in den sich die Tiere zurückziehen konnten. Die Nachbarn im unmittelbar angrenzenden allgemeinen Wohngebiet störten sich vor allem an den Gerüchen, die von der Schweinehaltung ausgingen. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 966/13) schloss sich dieser Meinung an und untersagte die Nutzung des Gartens als Aufenthaltsort für Schweine.