Infodienst Recht und Steuern

Häuser rückten näher


Schweinehalter befürchtete Einschränkungen für den Be­trieb

Die Situation wurde vor Gericht schon Tausend Mal durchgespielt: Nachbarn gehen gegen einen schon länger ansässigen Gewerbebetrieb vor, weil sie dessen Geruchs- oder Geräuschimmissionen als störend empfinden. Ein Schweinehalter aus Niedersachsen wollte deswegen den Spieß umdrehen: Er klagte gegen eine bereits erteilte Genehmigung zum Bau eines Mehrfamilien­hauses. Dadurch könne sein landwirtschaftlicher Betrieb in Zukunft spürbare Beschränkungen erfahren – nämlich dann, wenn jemand vor Gericht klage. Die Justiz teilte diese Befürchtungen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht. Der Neubau sei nicht mit der Begründung möglicher späterer Beschwerden zu verhindern. Die Immissionen der Schweinezucht lägen unter den gesetzlich vorgeschriebenen Werten, den Nachbarn sei das zuzumuten. Zudem hätten insbesondere die hinzukommenden Nachbarn be­reits unter den Bedingungen der Existenz eines landwirtschaftlichen Betrie­bes gebaut.

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Staub verschmutzte Haus


Nach Arbeiten an einer Brücke war eine Reinigung fällig

Ein Hauseigentümer darf erwarten, dass die Fassade seines Hauses auf Ko­sten der öffentlichen Hand gereinigt wird, wenn Bauarbeiten an einer nahen Brücke für erhebliche Staubentwicklung gesorgt haben. So entschied nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 11 U 96/21)

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Ernsthafte Befürchtung


Nachbarn hatten Anspruch auf Entfernung von Überwa­chungskameras

Die Nutzung von Videokameras zur Überwachung von Hauseingängen und Grundstücken ist rechtlich streng reglementiert. Selbst wenn der Betreiber sensible Bereiche verpixelt, kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Anbringung solcher Geräte untersagt werden. Das gilt, wenn die Nachbarn ernsthafte Gründe für die Furcht vor einer Überwachung anführen können. (Amtsgericht Bad Iburg, Aktenzeichen 4 C 366/21)

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Alles korrekt im Büro?


Unangemeldetes Erscheinen der Steuerfahndung war nicht verhältnismäßig

Viele Bürgerinnen und Bürger machen Steuervorteile geltend, weil sie ihr häusliches Arbeitszimmer beruflich nutzen. Dabei wird gelegentlich auch ge­schwindelt. Trotzdem darf der Fiskus seine Fahnder nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im Regelfall nicht unangekündigt zu einer Wohnungsbesichtigung entsenden. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 8/19)

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Alles oder nichts


Ein Vermieter sollte bei der Begründung einer Eigenbedarfskündigung ehrlich sein - oder lieber ganz schweigen

Die Eigenbedarfskündigung verschafft einem Wohnungs- oder Hauseigentümer die Möglichkeit, ein vermietetes Objekt im Bedarfsfalle schnellstmöglich wieder selbst beziehen zu können. Wer aber im Kündigungsschreiben an den Mieter lügt, der riskiert nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern eine Niederlage vor dem Kadi. So erging es zumindest einem Eigentümer vor dem Landgericht München.

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