Infodienst Recht und Steuern

Türe als neuralgischer Punkt


Urteile deutscher Gerichte zum Thema Schlüssel und Schloss

Sie sind klein und unauffällig, doch Haus- und Wohnungsschlüssel zählen zu den wichtigsten Bestandteilen einer Immobilie. Gehen sie verloren, sind sie nicht funktionstüchtig oder werden sie nach Vertragsende nicht korrekt ab­gegeben, dann droht großer Ärger. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile dazu vor, das Spektrum der damit befassten Instanzen reicht vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.

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Wo war der Mittelpunkt?


Ehepaar mit Kind erstritt sich doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit ihrem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Tenor eines finanzrechtlichen Urteils. (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 7 K 3215/16)

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Einer heizte für alle


Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich anfechtbar

Aufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen be­stimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt. Das führte nach Aus­kunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig wurde.(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 73 C 54/21)

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Nachbarn Zutritt gestatten


Gemeinschaftsverhältnis kann das erforderlich machen

Manchmal ist es unvermeidlich, trotz gesetzlich geschützter Eigentumsrechte ein fremdes Grundstück zu betreten. In solchen wohl begründeten Situatio­nen kann dies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis erfordern. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 199/21)

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Unordnung reicht nicht


Eigentümer scheiterte mit Kündigungsklage gegen Mieter

Es kommt im Alltag sehr oft vor, dass der Eigentümer einer Wohnung und sei­ne Mieter höchst unterschiedliche Vorstellungen von dem nötigen Mindest­maß an Ordnung haben. So war ein Eigentümer im Raum Stuttgart der Mei­nung, dass sein Mieter die Wohnung durch das Lagern von Unmengen an Alt­papier in unangemessener Weise nutze. Dadurch ergäben sich statische Pro­bleme und die Brandgefahr erhöhe sich. Die einzelnen Räume seien außer­dem kaum zu betreten. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS reichte der Zustand des Objekts nicht für eine fristlose Kün­digung aus. Eine nicht aufgeräumte, sich an der Grenze zur Verwahrlosung befindliche Wohnung ist nach Überzeugung der Justiz noch keine Pflichtver­letzung des Mieters. So lange keine Gefahren für die Gebäudesubstanz droh­ten oder Mitbewohner belästigt würden, müsse das hingenommen werden. Die behaupteten statischen Probleme seien ebenso wie eine Brandgefahr nicht belegt. (Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 35 C 2527/20)

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Der Blick nach oben


Immobilien-Prozesse um Dächer, Kamine und Antennen

Manchmal ist es nötig, dass sich der Blick von Eigentümern, Mietern und Ver­waltern einer Immobilie nach oben richtet. Dorthin, wo man vielleicht sonst gar nicht so oft schaut. Aber ein undichtes Dach oder die Blendwirkung eines Solardachs auf die Nachbarn können zu großen Folgeproblemen führen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis gesammelt.

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„Wohlfühl-Garage“


Von einem Abstellort für das Auto war wenig zu spüren

Wenn ein Immobilienbesitzer seine Garage so ausbaut, dass sie fast woh­nungsähnlich wirkt, dann kann er sich nicht mehr auf baurechtliche Sonder­vorschriften berufen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS verlor ein Betroffener deswegen die Privilegierung als Grenzgarage. (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 6 U 117/20)

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Rohre ohne Anlass gereinigt


Das kann gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen

Bei der lediglich vorbeugenden Reinigung von Wasserrohren handelt es sich nicht um laufende Kosten einer Immobilie. Die Ausgaben dafür können des­wegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch nicht via Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. (Amtsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 202 C 181/20)

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Zimmer nur für einen


Finanzgericht musste über Werbungskosten entscheiden

Wenn von zwei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur einer das Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung nutzt, so kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem die vollen Werbungskosten dafür zum Abzug bringen. (Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 3 K 2483/20 E)

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Verwalterlos


In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifen

Es ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist. Allerdings kann es jederzeit nötig sein, dass Entscheidungen getroffen werden. Deswegen geht mit dem verwalterlosen Zustand grundsätzlich eine Gefährdung der ordnungsgemä­ßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einher. In einem konkreten Fall hatte das Mitglied einer Zweier-WEG auf die Einberufung einer Eigentümer­versammlung gedrängt. Auf Antrag wurde er nach Information des Infodien­stes Recht und Steuern der LBS vom Landgericht Landau dazu ermächtigt, eine solche Versammlung einzuberufen, um dort über die Bestellung eines Notverwalters diskutieren zu können. (Landgericht Landau, Aktenzeichen 5 T 75/21)

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Ärger bei Minusgraden


Wenn die Justiz über Streuen und Räumen entscheiden muss

„Winter ade, Scheiden tut weh“ – Immobilienbesitzern dürfte dieser Spruch nicht so leicht über die Lippen kommen, denn für sie bedeutet die kalte Jah­reszeit häufig viel Mehrarbeit. Sie müssen die Wege frei von Eis und Schnee halten, denn nur so erfüllen sie ihre gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssi­cherungspflicht.

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Häuser rückten näher


Schweinehalter befürchtete Einschränkungen für den Be­trieb

Die Situation wurde vor Gericht schon Tausend Mal durchgespielt: Nachbarn gehen gegen einen schon länger ansässigen Gewerbebetrieb vor, weil sie dessen Geruchs- oder Geräuschimmissionen als störend empfinden. Ein Schweinehalter aus Niedersachsen wollte deswegen den Spieß umdrehen: Er klagte gegen eine bereits erteilte Genehmigung zum Bau eines Mehrfamilien­hauses. Dadurch könne sein landwirtschaftlicher Betrieb in Zukunft spürbare Beschränkungen erfahren – nämlich dann, wenn jemand vor Gericht klage. Die Justiz teilte diese Befürchtungen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht. Der Neubau sei nicht mit der Begründung möglicher späterer Beschwerden zu verhindern. Die Immissionen der Schweinezucht lägen unter den gesetzlich vorgeschriebenen Werten, den Nachbarn sei das zuzumuten. Zudem hätten insbesondere die hinzukommenden Nachbarn be­reits unter den Bedingungen der Existenz eines landwirtschaftlichen Betrie­bes gebaut.

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Staub verschmutzte Haus


Nach Arbeiten an einer Brücke war eine Reinigung fällig

Ein Hauseigentümer darf erwarten, dass die Fassade seines Hauses auf Ko­sten der öffentlichen Hand gereinigt wird, wenn Bauarbeiten an einer nahen Brücke für erhebliche Staubentwicklung gesorgt haben. So entschied nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 11 U 96/21)

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Ernsthafte Befürchtung


Nachbarn hatten Anspruch auf Entfernung von Überwa­chungskameras

Die Nutzung von Videokameras zur Überwachung von Hauseingängen und Grundstücken ist rechtlich streng reglementiert. Selbst wenn der Betreiber sensible Bereiche verpixelt, kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Anbringung solcher Geräte untersagt werden. Das gilt, wenn die Nachbarn ernsthafte Gründe für die Furcht vor einer Überwachung anführen können. (Amtsgericht Bad Iburg, Aktenzeichen 4 C 366/21)

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Alles korrekt im Büro?


Unangemeldetes Erscheinen der Steuerfahndung war nicht verhältnismäßig

Viele Bürgerinnen und Bürger machen Steuervorteile geltend, weil sie ihr häusliches Arbeitszimmer beruflich nutzen. Dabei wird gelegentlich auch ge­schwindelt. Trotzdem darf der Fiskus seine Fahnder nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im Regelfall nicht unangekündigt zu einer Wohnungsbesichtigung entsenden. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 8/19)

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Alles oder nichts


Ein Vermieter sollte bei der Begründung einer Eigenbedarfskündigung ehrlich sein - oder lieber ganz schweigen

Die Eigenbedarfskündigung verschafft einem Wohnungs- oder Hauseigentümer die Möglichkeit, ein vermietetes Objekt im Bedarfsfalle schnellstmöglich wieder selbst beziehen zu können. Wer aber im Kündigungsschreiben an den Mieter lügt, der riskiert nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern eine Niederlage vor dem Kadi. So erging es zumindest einem Eigentümer vor dem Landgericht München.

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