Infodienst Recht und Steuern

Jagd auf Bettwanzen


Mieter und Vermieter stritten um die Beseitigung

Wenn beim Befall einer Wohnung durch Bettwanzen eine Selbstverursachung durch den Mieter nicht nachgewiesen werden kann, dann ist der Vermieter für die Beseitigung verantwortlich. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung entschieden. (Amtsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 33 C 1888/21)

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Keine Kündigung trotz Einbruchs


Mieter konnte einen guten Grund für sein Verhalten nennen

Eigentlich sollte es ziemlich klar sein, dass einem Mieter nach einem Einbruch in die Nachbarwohnung gekündigt werden kann. Doch die Rechtsprechung kennt nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch Ausnahmen. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 66 S 162/22)

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Geldwerter Vorteil


Nutzungsrechte an Grundstück ohne angemessene Vergü­tung

Wenn ein Grundstückskäufer dem Verkäufer ohne angemessene Vergütung Nutzungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnungsrechte) überlässt, liegt darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer hingibt. Deshalb ist dieser Vorteil nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen. (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2500/21; beim Bun­desgerichtshof unter II R 32/22 anhängig)

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Digital, nein danke!


Vermieter scheiterte mit neuer Klingelanlage

Häufig wird es ja als ein Zeichen des Fortschritts betrachtet, wenn alte analo­ge Systeme gegen moderne digitale Technik ausgetauscht werden. Doch das ist offensichtlich nicht immer so. Ein Hauseigentümer stieß auf den Wider­stand eines Mieters, als er die Klingelanlage erneuerte. Die neuen Apparate waren nur noch mit Smartphone, Computer oder Telefon zu bedienen. Der Mieter wollte aber das alte System zurückhaben. Die Justiz gab ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Recht. Es gehe nicht, dass ungefragt eine solche Maßnahme durchgeführt werde, die von ihm dann anschließend auch noch eine Mitwirkung verlange. Der vertragsgemäße Zu­stand der Wohnung, so das Urteil, sei wiederherzustellen. (AG Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 202 C 105/22)

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Die Schaltstelle


Gerichtsurteile rund um das Thema Hausverwaltung

Vieles, was die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in ihrem Alltag betrifft, wird von der Hausverwaltung geregelt. Dort laufen bei Reparaturen, der Finanzverwaltung und anderen Fragen die Fäden zusammen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deut­scher Gerichte zu diesem Thema gesammelt. Mal steht dabei die Verwaltung als Schaltstelle in einem guten Licht da, mal macht sie keinen besonders gu­ten Eindruck und wird von der Justiz gemaßregelt.

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Türöffner muss sein


Er gehört zum Mindeststandard im modernen Mietshaus

Ein elektrischer Türöffner, der von den Wohnungen eines Mehrfamilienhau­ses aus bedient werden kann, ist nach heutigen Kriterien schlichtweg unver­zichtbar. Der Eigentümer des Objekts muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Einhaltung dieses Mindeststandards Sorge tragen. (Verwaltungsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 8 L 3058/20.F)

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Unkorrekte Mieterhöhung


Schreiben war nicht ordnungsgemäß zugestellt worden

Wenn die Miete erhöht werden soll, dann muss das entsprechende Schreiben ordnungsgemäß zugestellt werden. Ein Vermieter in Baden-Württemberg hatte sich nicht an die Regularien gehalten und scheiterte deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS mit seinem Verlan­gen. (Amtsgericht Kirchheim/Teck, Aktenzeichen 2 C 251/20)

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Sofortabzug


Mieterabfindungen vor Renovierungen als Werbungsko­sten

Abfindungen an Mieter, um diese zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu bewegen und das Objekt anschließend renovieren zu können, sind nach Aus­kunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sofort abziehbare Wer­bungskosten. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 29/21)

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Boxer auf 38 Quadratmetern


Vermieter durfte Hundehaltung nicht verweigern

Die Tierhaltung sorgt immer wieder für Streitereien zwischen Immobilien­eigentümern und Mietern. In Köln hielt ein Mieter in nur einem Zimmer mit einer Fläche von 38 Quadratmetern einen Boxerhund, was der Vermieter als zu beengte Verhältnisse betrachtete. Das Gericht war nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zwar ebenfalls der Meinung, dass dies nicht ideal sei. Allerdings scheine es angesichts nur einer dort wohnenden Person noch vertretbar. In der Frage der artgerechten Haltung eines Tieres sei in letzter Konsequenz allerdings nicht das Mietrecht zuständig. (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 210 C 208/20)

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Türe als neuralgischer Punkt


Urteile deutscher Gerichte zum Thema Schlüssel und Schloss

Sie sind klein und unauffällig, doch Haus- und Wohnungsschlüssel zählen zu den wichtigsten Bestandteilen einer Immobilie. Gehen sie verloren, sind sie nicht funktionstüchtig oder werden sie nach Vertragsende nicht korrekt ab­gegeben, dann droht großer Ärger. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile dazu vor, das Spektrum der damit befassten Instanzen reicht vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.

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Wo war der Mittelpunkt?


Ehepaar mit Kind erstritt sich doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit ihrem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Tenor eines finanzrechtlichen Urteils. (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 7 K 3215/16)

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Einer heizte für alle


Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich anfechtbar

Aufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen be­stimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt. Das führte nach Aus­kunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig wurde.(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 73 C 54/21)

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Nachbarn Zutritt gestatten


Gemeinschaftsverhältnis kann das erforderlich machen

Manchmal ist es unvermeidlich, trotz gesetzlich geschützter Eigentumsrechte ein fremdes Grundstück zu betreten. In solchen wohl begründeten Situatio­nen kann dies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis erfordern. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 199/21)

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Unordnung reicht nicht


Eigentümer scheiterte mit Kündigungsklage gegen Mieter

Es kommt im Alltag sehr oft vor, dass der Eigentümer einer Wohnung und sei­ne Mieter höchst unterschiedliche Vorstellungen von dem nötigen Mindest­maß an Ordnung haben. So war ein Eigentümer im Raum Stuttgart der Mei­nung, dass sein Mieter die Wohnung durch das Lagern von Unmengen an Alt­papier in unangemessener Weise nutze. Dadurch ergäben sich statische Pro­bleme und die Brandgefahr erhöhe sich. Die einzelnen Räume seien außer­dem kaum zu betreten. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS reichte der Zustand des Objekts nicht für eine fristlose Kün­digung aus. Eine nicht aufgeräumte, sich an der Grenze zur Verwahrlosung befindliche Wohnung ist nach Überzeugung der Justiz noch keine Pflichtver­letzung des Mieters. So lange keine Gefahren für die Gebäudesubstanz droh­ten oder Mitbewohner belästigt würden, müsse das hingenommen werden. Die behaupteten statischen Probleme seien ebenso wie eine Brandgefahr nicht belegt. (Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 35 C 2527/20)

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Der Blick nach oben


Immobilien-Prozesse um Dächer, Kamine und Antennen

Manchmal ist es nötig, dass sich der Blick von Eigentümern, Mietern und Ver­waltern einer Immobilie nach oben richtet. Dorthin, wo man vielleicht sonst gar nicht so oft schaut. Aber ein undichtes Dach oder die Blendwirkung eines Solardachs auf die Nachbarn können zu großen Folgeproblemen führen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis gesammelt.

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„Wohlfühl-Garage“


Von einem Abstellort für das Auto war wenig zu spüren

Wenn ein Immobilienbesitzer seine Garage so ausbaut, dass sie fast woh­nungsähnlich wirkt, dann kann er sich nicht mehr auf baurechtliche Sonder­vorschriften berufen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS verlor ein Betroffener deswegen die Privilegierung als Grenzgarage. (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 6 U 117/20)

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Rohre ohne Anlass gereinigt


Das kann gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen

Bei der lediglich vorbeugenden Reinigung von Wasserrohren handelt es sich nicht um laufende Kosten einer Immobilie. Die Ausgaben dafür können des­wegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch nicht via Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. (Amtsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 202 C 181/20)

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Zimmer nur für einen


Finanzgericht musste über Werbungskosten entscheiden

Wenn von zwei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur einer das Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung nutzt, so kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem die vollen Werbungskosten dafür zum Abzug bringen. (Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 3 K 2483/20 E)

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Verwalterlos


In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifen

Es ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist. Allerdings kann es jederzeit nötig sein, dass Entscheidungen getroffen werden. Deswegen geht mit dem verwalterlosen Zustand grundsätzlich eine Gefährdung der ordnungsgemä­ßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einher. In einem konkreten Fall hatte das Mitglied einer Zweier-WEG auf die Einberufung einer Eigentümer­versammlung gedrängt. Auf Antrag wurde er nach Information des Infodien­stes Recht und Steuern der LBS vom Landgericht Landau dazu ermächtigt, eine solche Versammlung einzuberufen, um dort über die Bestellung eines Notverwalters diskutieren zu können. (Landgericht Landau, Aktenzeichen 5 T 75/21)

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Ärger bei Minusgraden


Wenn die Justiz über Streuen und Räumen entscheiden muss

„Winter ade, Scheiden tut weh“ – Immobilienbesitzern dürfte dieser Spruch nicht so leicht über die Lippen kommen, denn für sie bedeutet die kalte Jah­reszeit häufig viel Mehrarbeit. Sie müssen die Wege frei von Eis und Schnee halten, denn nur so erfüllen sie ihre gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssi­cherungspflicht.

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