Direkt zum Inhalt springen
23_09_Übertragungsvertrag

Bild -

23_09_Übertragungsvertrag

go to media item
Lizenz:
Nutzung in Medien
Die Inhalte können von Journalisten, Bloggern, Kolumnisten, Schöpfern der öffentlichen Meinung usw. heruntergeladen werden. Sie können in verschiedenen Medienkanälen verwendet und geteilt werden, um Ihre Pressemitteilungen, Beiträge oder Informationen weiterzugeben, darüber zu berichten und/oder zu kommentieren - vorausgesetzt, dass der Inhalt nicht verändert wird. Der Autor oder Schöpfer wird in dem Umfang und in der Weise ausgewiesen, wie es übliche Praxis ist (dies bedeutet z.B., dass Fotografen namentlich genannt werden).
Dateiformat:
.jpg
Dateigröße:
2974 x 1602, 705 KB
Download

Themen

Kontakt

Silke Pöhls

Silke Pöhls

Pressekontakt LBS Hessen-Thüringen / Pressesprecherin (+49) 69/91 32-46 20
Holger Schramm

Holger Schramm

Pressekontakt LBS NordOst / Pressesprecher 0431 20000-674
Monika Grave

Monika Grave

Pressekontakt LBS NordWest / Leiterin Unternehmenskommunikation 0511 926-6668
Heike Berner

Heike Berner

Pressekontakt LBS Saar / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 0681 383-2188
Kathrin Hartwig

Kathrin Hartwig

Pressekontakt LBS Süd/ Unternehmenssprecherin / Leiterin Unternehmenskommunikation +49 711 183-2377
Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

Pressekontakt Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen 030202255398
Dr. Christian Schröder

Dr. Christian Schröder

Pressekontakt Pressesprecher LBS NordWest 0251 412-5125 / 0171 76 110 93

Zugehörige Meldungen

Rückgängig gemacht

Rückgängig gemacht

Grundstücksübertragungsvertrag galt nicht mehr

Verträge sind einzuhalten – so lautet ein uraltes Rechtsprinzip. Doch es gibt auch Ausnahmesituationen. Ein heillos zerrüttetes Verhältnis zwischen den Vertragspartnern kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu führen, dass bestimmte Vereinbarungen rückgängig gemacht wer­den. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 22 U