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Zu viel gekifft

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Starker Haschischkonsum führte zur Kündigung der Woh­nung

Zwar hat der Gesetzgeber den Haschischkonsum in weiten Bereichen straf­rechtlich liberalisiert, doch das bedeutet noch nicht, dass man in seiner ge­mieteten Wohnung grenzenlos kiffen darf. Laut Infodienst Recht und Steuern der LBS kann das sogar zur fristlosen Kündigung führen.
(Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Aktenz