Verwalter entnahm vorab Geld
Eigentümergemeinschaft hatte Anspruch auf Rückzahlung
Ein Verwalter war langjährig für eine Eigentümergemeinschaft tätig und hatte zudem die Mietverwaltung einiger Sondereigentumseinheiten übernommen. Die Gemeinschaft war mit ihm nicht mehr zufrieden und beschloss am 24. eines Monats seine Abberufung. Am 31. folgte die fristlose Kündigung. Kurz davor überwies er sich vom Konto der WEG