Bausparkassen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge: Selbst genutztes Wohneigentum bleibt fester Bestandteil
Berlin – Mit dem heute veröffentlichten Entwurf für ein Gesetz zur privaten Altersvorsorge öffnet die Bundesregierung nicht nur neue staatlich geförderte Produktkategorien, sie bestätigt und erneuert auch eine bereits bestehende: die Eigenheimrente. Die selbst genutzte Immobilie bleibt damit eine wichtige Säule der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.