Pressemitteilung -
Entwurf des „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ muss nachgebessert werden
BERLIN – Der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf eines „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ muss nach Auffassung der deutschen Bausparkassen nachgebessert werden. Er begünstige bei der Vermögensbildung einseitig die Kapitalbeteiligung, benachteilige die Wohneigentumsbildung und zeichne sich zudem durch eine soziale Schieflage aus.
Mit ihrem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ will die Bundesregierung die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausbauen und die Gründung von Start-ups erleichtern. Dieses Ziel wird auch vom Verband der Privaten Bausparkassen und der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen nicht in Frage gestellt. Gleichwohl müsse die Politik bei der Wahl der Mittel darauf achten, dass andere Formen der Vermögensbildung und individuellen Vorsorge nicht diskriminiert werden. Das gelte insbesondere mit Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber. Diese sehen – allerdings nur bei Vermögensbeteiligungen – unter Beibehaltung des Fördersatzes von 20 Prozent eine Verdreifachung der maximal geförderten Sparsumme auf jährlich 1.200 Euro sowie die Aufhebung der Einkommensgrenzen vor.
Unverändert bliebe der Fördersatz von 9 Prozent bis zu einer Sparsumme von jährlich 470 Euro und einer seit 1999 unveränderten Einkommensgrenze von 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete), wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. „Durch diese eklatante Verschärfung der heute schon existierenden Ungleichbehandlung droht die Wohneigentumsbildung ins Hintertreffen zu geraten“, erklärten VdPB-Hauptgeschäftsführer Christian König und LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann. Die Verbände plädieren dafür, bei der Förderung beide Anlageformen neutral zu behandeln, um den Sparerinnen und Sparern die freie Wahl zu lassen.
So wichtig die Verbesserung der Aktienkultur in Deutschland sei – für den Großteil der Menschen in Deutschland sei das selbstgenutzte Wohneigentum nach wie vor die beliebteste Form der Vermögensbildung und privaten Altersvorsorge. „Die Diskriminierung der wohnungswirtschaftlichen Verwendung bei der Förderung der Vermögensbildung ist gerade vor dem Hintergrund des ohnehin erschwerten Erwerbs von Wohneigentum sehr kritisch zu bewerten“, so König und Guthmann. Denn aufgrund des hohen Preisniveaus am Immobilienmarkt, der deutlich gestiegenen Bauzinsen und sinkender Realeinkommen schaffen schon jetzt immer weniger Haushalte den Sprung in die eigenen vier Wände. Dem frühzeitigen Sparen und der Absicherung vor steigenden Bauzinsen komme hier eine immer höhere Bedeutung zu. Der Staat sollte keine gegenteiligen Signale aussenden.
Die Aufhebung der Einkommensgrenzen würde dazu führen, dass auch Arbeitnehmer mit hohen bis sehr hohen Einkommen eine staatliche Sparförderung erhalten. Das sei nicht nur als Sparanreiz unnötig. Es entziehe auch Haushaltsmittel, die sinnvollerweise in eine gleichberechtigte Verbesserung der Arbeitnehmer-Sparzulage gesteckt würden. Die Einkommensgrenzen sollten nach einer längst überfälligen Erhöhung regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Es bedürfe eines generellen Sparanreizes für Bezieher kleiner Einkommen, aber keines speziellen Anreizes für eine bestimmte Anlageform.