Fahrstuhlbeschluss


Ohne baurechtliche Genehmigungsfähigkeit nicht möglich

Der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls in einen Altbau gilt vielen Eigen­tümern als erstrebenswert, weil sich dadurch der Nutzwert einer Immobilie wesentlich erhöht. Insbesondere ist das dann der Fall, wenn beim Antrag­steller erhebliche körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, die das Trep­pensteigen erschweren. Eigentümer einer Dachgeschosswohnung wollten vor Gericht eine sogenannte Beschlussersetzung erzwingen, weil die übrigen Eigentümer einen Aufzugeinbau abgelehnt hatten. In zweiter Instanz ent­schied das Landgericht nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass mangels vorliegender baurechtlicher Genehmigung die ge­wünschte Beschlussersetzung (noch) nicht möglich sei, wohl aber ein Grund­lagenbeschluss unter Vorbehalt der Klärung der noch offenen baurechtlichen Frage.

(Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 581/23)

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