Hausnotruf nicht begünstigt


Der Steuerbonus greift nicht in jedem Fall

Viele ältere Menschen nutzen Hausnotrufsysteme, um im Ernstfall schnell Hilfe zu erhalten. Steuerlich werden solche Leistungen jedoch nicht immer gleich behandelt. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gibt es Grenzen der steuerlichen Förderung.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 14/21)

Der Fall: Eine Rentnerin (Jahrgang 1939) wollte die Kosten für ein Hausnotrufsystem steuerlich geltend machen. Es handele sich zunächst um 39,80 und später um 43,80 Euro monatlich. Das System stellte im Notfall aber lediglich den Kontakt zu einer ständig besetzten Servicezentrale her, die anschließend weite­re Hilfen organisiere.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof versagte die Steuerermäßigung. Es handle sich nicht um eine gesetzlich vorgesehene begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung. Der reine telefonische Ruf­dienst erfülle die rechtlichen Voraussetzungen im Gegensatz zu einem tatsächlichen Hilfsangebot im Notfall nicht. Die Kosten konnten deshalb steuerlich nicht berücksichtigt werden.

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