Ja zum Solarzaun


Trotz Denkmalschutz wurde die Errichtung gestattet

Es kommt oft vor, dass elementare gesellschaftliche Interessen vor Gericht aufeinandertreffen. In einem Rechtsstreit in Rheinland-Pfalz waren es der Denkmalschutz und der Umstieg auf erneuerbare Energien. Konkret: Ein Immobilieneigentümer wollte auf dem Grundstück seines denkmalgeschütz­ten Wohngebäudes einen Solarzaun erstellen. Dieser sollte auf der bereits bestehenden Einfriedungsmauer errichtet werden. Die zuständige Behörde und das später angerufene Verwaltungsgericht verweigerten das dem Eigen­tümer, weil der Denkmalschutz hier überwiege. Doch die nächsthöhere Instanz korrigierte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Entscheidung: Das öffentliche Interesse an der Errichtung des Solar­zaunes sei von so großem Gewicht, dass der Denkmalschutz dahinter zurück­zustehen habe.

(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 1 A 10604/23.OVG)

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