Wohnungsrecht übernommen


Bemessungsgrundlage für Grunderwerbssteuer erhöhte sich

Der Käufer eines Grundstücks übernahm im Vertrag gleichzeitig ein persönli­ches Wohnungsrecht für das erworbene Objekt. Dessen kapitalisierter Wert musste nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer zugeschlagen werden.

Bundesfinanzhof (Aktenzeichen II R 32/22)

Der Fall: Im Kern des Verfahrens ging es um die Frage, ob ein beim Kauf übernommenes Wohnungsrecht, das den Preis des Grund­stücks naturgemäß niedriger hatte ausfallen lassen, im Gegen­zug bei der Ermittlung der Grunderwerbssteuer wieder hinzu­gerechnet werden darf. Dieser Meinung war der Fiskus und stritt sich deswegen finanzrechtlich mit dem Erwerber des Objekts.

Das Urteil: Das Wohnungsrecht sei mit dem kapitalisierten Wert in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer einzube­ziehen, urteilte das höchste deutsche Fachgericht. Es zähle zu den Verpflichtungen, die der Erwerber über den eigentlichen Kaufpreis hinaus eingegangen sei. Man könne diese sonstigen Leistungen als eine Art Entgelt betrachten.

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