Staub verschmutzte Haus
Nach Arbeiten an einer Brücke war eine Reinigung fällig
Ein Hauseigentümer darf erwarten, dass die Fassade seines Hauses auf Kosten der öffentlichen Hand gereinigt wird, wenn Bauarbeiten an einer nahen Brücke für erhebliche Staubentwicklung gesorgt haben. So entschied nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 1