Anhaltspunkte reichen
Behörde durfte vermutlich illegales Bauvorhaben einstellen
Für eine Baueinstellung genügt es, dass konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die einen Rechtsverstoß wahrscheinlich erscheinen lassen. Die Behörden waren nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gegen einen Eigentümer vorgegangen, der ihrer Meinung nach seine gekaufte Immobilie in unzulässigem Umfang sanierte.