Umzug in Pflege-WG
Höchstes Finanzgericht erkannte das als außergewöhnliche Belastung an
Die Unterbringungskosten in einer Pflege-Wohngemeinschaft können steuerrechtlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. So urteilte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste fachlich zuständige Gerichtsinstanz.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 40/20).
Der Fall: