Treppenlift ja, aber bitte korrekt
Baurechtliche Zulässigkeit muss hinreichend geklärt sein
Wer im Gemeinschaftseigentum einen Treppenlift einbauen lassen will, der braucht dazu einen Beschluss durch die Miteigentümer. Aber zudem muss die Anlage nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch dem Bauordnungsrecht entsprechen.
(Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 575/23)
Der Fall: