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Zu viel gekifft

Pressemitteilung -

Zu viel gekifft

Starker Haschischkonsum führte zur Kündigung der Woh­nung

Zwar hat der Gesetzgeber den Haschischkonsum in weiten Bereichen straf­rechtlich liberalisiert, doch das bedeutet noch nicht, dass man in seiner ge­mieteten Wohnung grenzenlos kiffen darf. Laut Infodienst Recht und Steuern der LBS kann das sogar zur fristlosen Kündigung führen.

(Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Aktenzeichen 30 C 196/23)

Der Fall: Ein Mieter konsumierte in seiner Wohnung regelmäßig Canna­bis. Das störte seine Nachbarn erheblich. Unter anderem wohnten in demselben Hausgang minderjährige Kinder, die an der Türe des Haschischrauchers vorbeigehen mussten. Der Eigentümer sah im gesteigerten Drogenkonsum des Mieters einen Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksicht­nahme und eine Störung des Hausfriedens. Er sprach deswe­gen nach zuvor erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung aus.

Das Urteil: Dem Amtsgericht schien das Verhalten des Mieters, zu dem neben dem Cannabiskonsum auch noch Pöbeleien und Lärm­belästigungen gehörten, nicht mehr tragbar. Insbesondere der aus der Wohnung dringende Rauch lege es nahe, dass hier „ein unerträgliches und/oder gesundheitsgefährdendes Ausmaß“ erreicht worden sei, dass die Kündigung rechtfertige.

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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