Abbruch als Werbungskosten?
Das Finanzamt musste die Ausgaben anerkennen
Wenn der Abbruch eines Gebäudes erfolgt, um das Grundstück als Bauplatz verkaufen zu können, sind die Ausgaben dafür als Werbungskosten bei einem privaten Veräußerungsgeschäft abziehbar. Diese Meinung vertrat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Finanzgerichtsbarkeit.
(Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 10