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Leitungen leeren

Pressemitteilung -

Leitungen leeren

Sonst drohen bei Frostschäden Probleme mit der Versicherung

Beim längeren Leerstand eines Gebäudes empfiehlt sich während der Frost­zeiten dringend eine Absperrung bzw. Leerung der wasserführenden Leitun­gen. Geschieht das nicht, so kann die Wohngebäudeversicherung nach Aus­kunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Leistungen kürzen.

(Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 7 U 251/20)

Der Fall: Ein Haus war im Herbst und Winter (zwischen November und Januar) monatelang nicht bewohnt. Als fatal erwies es sich, dass die Wasserleitungen nicht ausreichend gesichert waren. Die Verantwortlichen hatten sie weder geleert noch abge­sperrt. Lediglich die Raumtemperatur wurde auf rund zehn Grad gehalten und es gab dem Vernehmen nach gelegentliche Kontrollen. Das verhinderte jedoch nicht Frostaufplatzungen und Folgeschäden in Höhe von über 100.000 Euro. Die Versicherung verweigerte die Regulierung mit der Begrün­dung, die Vorsorgemaßnahmen seien nicht ausreichend gewesen.

Das Urteil: Das Gericht entschied, hier sei eine Kürzung der Leistungen um 75 Prozent angemessen. Es habe sich um grob fahrlässiges Verhalten gehandelt und es liege von Seiten des Eigentümers „ein hohes Maß an Vorwerfbarkeit“ vor. Man könne fast von einem leichtfertigen Vorgehen sprechen, wenn eine Immobilie derart ungesichert bleibe.



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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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