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Steuerpflichtiger Hausverkauf

Pressemitteilung -

Steuerpflichtiger Hausverkauf

10-Jahres-Frist war nicht eingehalten worden

Wird eine nicht eigengenutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren ange­schafft und wieder verkauft, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräu­ßerungsgeschäft vor. Die Nutzung durch die geschiedenen Ehegatten und das gemeinsame Kind ändert daran nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nichts.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 11/21)

Der Fall: Ein Mann hatte im Rahmen der Vermögensauseinander­setzung anlässlich einer Scheidung seinen Miteigentumsanteil an die frühere Ehefrau verkauft. Die Zehn-Jahres-Frist war noch nicht erreicht, fortan bewohnten die geschiedene Part­nerin und das gemeinsame Kind das Objekt. Nun ging es darum, ob der Verkauf der einen Hälfte der Besteuerung unter­liege oder nicht. Der Fiskus vertrat diese Ansicht und wurde auch vom Finanzgericht darin bestätigt.

Das Urteil: Das höchste deutsche Finanzgericht, der BFH, sah die Voraus­setzungen für eine Besteuerung ebenfalls gegeben. Auch bei einem hälftigen Miteigentumsanteil, der vor der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an den Ex-Partner veräußert werde, treffe das zu. Denn der Verkäufer nutze ja seinen Anteil nicht mehr für eigene Wohnzwecke. Eine Zwangslage, die Ausnah­men von der Besteuerung erlaube, habe hier nicht vorgelegen.

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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