Direkt zum Inhalt springen
Ausnahme möglich

Pressemitteilung -

Ausnahme möglich

WEG kann von der eigentlich vorgesehenen Aufteilung der Kosten abweichen

Eine Eigentümergemeinschaft kann unter bestimmten Bedingungen die Ko­sten für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums auf die Sondereigen­tümer umlegen. Dabei darf es aber nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht willkürlich zugehen.(Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 91/22)

Der Fall: Innerhalb einer Gemeinschaft lag ein Beschluss vor, einige Bauteile wie Balkontüren, Fenster und Wohnungstüren auf Kosten der Eigentümer sanieren zu lassen. Zwar befanden sich diese Bauteile im Gemeinschaftseigentum und hätten so eigentlich über diesen Schlüssel abgerechnet werden müssen. Die Versammlung war aber trotzdem der Meinung, Türen und Fenster seien sehr stark der Einwirkung durch die einzelnen Wohnungsnutzer ausgesetzt und müssten deswegen über ihr eigenes Budget saniert werden. Dieser Beschluss wurde von Mitgliedern angefochten.

Das Urteil: Der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern komme bei Än­derungen des Umlageschlüssels ein großer Gestaltungsspiel­raum zu, zitierte das Landgericht Frankfurt die ständige Recht­sprechung des Bundesgerichtshofes. Voraussetzung sei, dass ein derartiger Beschluss den Grundsätzen ordentlicher Verwal­tung entspreche. Diese hier vorgenommene Aufteilung der Umlage entspreche diesen Ansprüchen, die Argumente seien nachvollziehbar.

Themen

Kategorien

Kontakt

Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

Pressekontakt Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen 030202255398