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Pressemitteilung -

Barrierefrei ja, aber mit Augenmaß

Anspruch der Mieter auf Umbauten hat gewisse Grenzen

Es ist gesetzlich abgesichert, dass in ihrer Mobilität eingeschränkte Mieterin­nen und Mieter einer Immobilie einen Anspruch auf einen barrierefreien Um­bau haben. Betroffene müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen, wenn sie solche Maßnahmen durchsetzen wollen. Daran hielt sich ein Mieter nicht, als er vom Eigentümer die Zustimmung zu einer bodengleichen Dusche in seinem Badezimmer forderte. Der Eigentümer verwies ihn darauf, dass die­ses Vorhaben im konkreten Fall erhebliche Auswirkungen auf die Bausub­stanz der Geschossdecke haben werde. Er verweigerte seine Zustimmung. Das zuständige Gericht stimmte ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu. Der Mieter habe nicht dargelegt, dass die Barriere­freiheit nicht auch auf andere, weniger belastende Weise zu erreichen sei. Wer umstrittene Maßnahmen plant, die in die Substanz einer Immobilie ein­greifen, sollte also von Anfang an andere Methoden prüfen und die Alternativ­losigkeit seiner eigenen Pläne darlegen.

(Landgericht Wuppertal, Aktenzeichen 8 S 5/23)

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