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Blockierter Weg

Pressemitteilung -

Blockierter Weg

Nachbar musste ihn zähneknirschend frei machen

Wenn ein Eigentümer von seinem Grundstück aus den öffentlichen Straßen­raum ausschließlich über das Grundstück eines Nachbarn erreichen kann, muss dieser ihm ein sogenanntes Notwegerecht zugestehen. Das darf dann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch nicht durch Hindernisse konterkariert werden.

(Landgericht Lübeck, Aktenzeichen 3 O 309/22)

Der Fall: Ein Nachbar wollte offenkundig vom Notwegerecht nichts wis­sen. Jedenfalls versperrte er den in Frage kommenden Wirt­schaftsweg mit einer Barriere aus Pflanzsteinen und verhinder­te damit eine Nutzung. Der Kläger nutze sein Grundstück, um dort Alkohol zu konsumieren. Wenn er mal einen Rasenmäher oder eine Schubkarre transportieren wolle, dann könne er die­se auch über die Pflanzsteine heben. Zudem sei er selbst schuld, weil er schon durch den Erwerb erkennbar ein „Insel­grundstück“ zu seinem Eigentum gemacht habe.

Das Urteil: Die Richter forderten den Nachbarn dazu auf, die von ihm errichtete Barriere zu beseitigen. Der Kläger habe anders keine Chance, auf öffentlichen Grund zu gelangen. Deswegen sei ihm ein Notwegerecht zuzugestehen.

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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