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Geldwerter Vorteil

Pressemitteilung -

Geldwerter Vorteil

Nutzungsrechte an Grundstück ohne angemessene Vergü­tung

Wenn ein Grundstückskäufer dem Verkäufer ohne angemessene Vergütung Nutzungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnungsrechte) überlässt, liegt darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer hingibt. Deshalb ist dieser Vorteil nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen. (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2500/21; beim Bun­desgerichtshof unter II R 32/22 anhängig)

Der Fall: Im Rahmen eines Hauskaufs für 133.000 Euro (inklusive Inven­tar) wurden Wohnungsrechte im Gesamtwert von fast 150.000 Euro übernommen. Die letztgenannte Summe bezog das Fi­nanzamt in die Berechnung der Grunderwerbsteuer ein. Der Steuerzahler legte dagegen Einspruch ein.

Das Urteil: Das Finanzgericht stimmte der Auffassung des Fiskus zu und ging von einer höheren Grunderwerbsteuer aus. Ob sich der Verkäufer eine Nutzung ohne angemessenes Entgelt vorbehal­ten habe, müsse in jedem Einzelfall durch Auslegung des Kauf­vertrages ermittelt werden.

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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