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Hoher Wasserverbrauch

Pressemitteilung -

Hoher Wasserverbrauch

Verkäufer eines Anwesens muss darüber aufklären

Wenn der Verkäufer eines Hauses von einem Riss im Kanalrohr und damit ver­bundenen höheren (Ab-)Wasserkosten weiß, dann muss er dies nach Aus­kunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern dem Käufer zwingend mittei­len. Sonst macht er sich schadenersatzpflichtig.(Landgericht Köln, Aktenzeichen 7 O 26/21)

Der Fall: Während der Vertragsverhandlungen und beim Abschluss wusste der Eigentümer eines Grundstücks bereits von einem undichten Kanalrohr und damit von dem gestiegenen Wasser­verbrauch. Doch gegenüber dem Erwerber erwähnte er nichts davon. Der entsprechende amtliche Bescheid traf erst nach dem Eigentumsübergang ein. Die Folge davon war, dass der neue Eigentümer 20mal höhere Abwassergebühren an die Ge­meinde entrichten sollte. Der Käufer fühlte sich hintergangen und weigerte sich, für diese Kosten aufzukommen.

Das Urteil: Dem Verkäufer sei eine Verletzung seiner Aufklärungspflicht vorzuwerfen, denn er habe den Käufer nicht hinreichend über den erhöhten Frischwasserverbrauch als Folge des Rohrbru­ches informiert, der sich im späteren Verlauf in erhöhten Ab­wassergebühren niederschlug. Solche Anzeige- und Aufklä­rungspflichten können sich auch aus nachvertraglichen Treue­pflichten ergeben, hieß es im Urteil.

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Dr. Ivonn Kappel

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