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Jetzt aber flott?

Pressemitteilung -

Jetzt aber flott?

Geleerte Mülltonnen müssen nicht sofort zurückgebracht werden

Es versteht sich von selbst, dass Mülltonnen und -container nach deren Lee­rung nicht allzu lange im Wege stehen sollten. Das kann zu Störungen für Passanten und zu Unfällen führen. Doch ein Vermieter muss die Tonnen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im Regelfall nicht un­verzüglich auf ihren Stellplatz zurückbringen.

(Landgericht Darmstadt, Aktenzeichen 19a O 23/23)

Der Fall: Ein Autobesitzer verklagte den Eigentümer eines Mietshauses auf Schadenersatz in Höhe von knapp 9.000 Euro. Er war der Meinung, der Beklagte habe seinen Müllcontainer ohne Not auf der Straße stehen lassen, wodurch es nach einem starken Windstoß zu Schäden an seinem Fahrzeug gekommen sei. Der Tag sei sehr stürmisch gewesen, deswegen hätte der Vermie­ter rascher reagieren müssen, um solch ein Ereignis zu vermei­den. Es handle sich hier um eine Verletzung der Verkehrs­sicherungspflicht.

Das Urteil: Ein Gebäude einschließlich seiner Außenanlagen muss so unterhalten werden, dass es ohne Gefährdung anderer den ortsüblichen Witterungsverhältnissen standhalten kann. Das stellte eine Zivilkammer in ihrem Urteil zu dem Fall fest. Dazu gehöre es auch, dass die Pedalbremsen bei einem Müllcon­tainer festgestellt werden. Der Beklagte habe davon ausgehen dürfen, dass das beauftragte Entsorgungsunternehmen dafür sorgt. Eine Verpflichtung, immer sofort zum Rücktransport in die Garage zur Stelle zu sein, existiere im konkreten Fall nicht, zumal die Wetterlage auch nicht eindeutig geklärt war.

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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