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Keine Einkommensteuer

Pressemitteilung -

Keine Einkommensteuer

Bei Verkauf einer Immobilie aus dem Nachlass

Der Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft ist nicht gleichzusetzen mit dem Erwerb der in der Erbmasse enthaltenen Grundstücke. Aus diesem Grund liegt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kein privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn ein Erbe die Anteile anderer Miter­ben erwirbt und später das zum Nachlass gehörende Grundstück verkauft.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 13/22)

Der Fall: Ein Mann hatte 52 Prozent eines Nachlasses geerbt, zu dem unter anderem Grundbesitz gehörte. Die fehlenden Erbanteile kaufte er den restlichen Erben ab, womit er Alleineigentümer wurde. Als er später selbst den Grundbesitz verkaufte, betrach­tete der Fiskus dies als ein privates Veräußerungsgeschäft und besteuerte den Gewinn. Damit war der Betroffene nicht einver­standen.

Das Urteil: Die Anschaffung einer gesamthänderischen Beteiligung wie der Anteil an einer Erbengemeinschaft erfüllt nicht den Tatbe­stand der Anschaffung eines Wirtschaftsguts, stellte der Bun­desfinanzhof fest. Deswegen sei bei dieser Fallgestaltung auch keine Einkommensteuer für die Veräußerung des Grundstücks fällig.

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Dr. Ivonn Kappel

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