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Keine Modernisierung

Pressemitteilung -

Keine Modernisierung

Anbau eines Wintergartens mit Vorsatzbalkon

Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter hinnehmen, weil da­durch die Wohnqualität spürbar verbessert wird oder auch Energie und Was­ser gespart werden können. Ein neuer Wintergarten mit Vorsatzbalkon zählt allerdings nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht dazu.

(Amtsgericht Göttingen, Aktenzeichen 26 C 93/21)

Der Fall: Ein Eigentümer entschied sich, den bisher vorhandenen Bal­kon seiner vermieteten Wohnung zum Wintergarten umzu­bauen und daran anschließend einen neuen, sogenannten Vor­satzbalkon errichten zu lassen. Der Mieter zeigte sich damit nicht einverstanden, weswegen der Eigentümer die Zustim­mung gerichtlich erzwingen wollte.

Das Urteil: Das Amtsgericht erkannte keinen Duldungsanspruch des Ver­mieters. Der Gebrauchswert des Objekts werde nicht nachhal­tig erhöht. Die geplanten Maßnahmen stellten eine Grundriss­änderung dar, die keinen neuen Wohnraum schaffe, sondern lediglich die vorhandene Wohnfläche vergrößere. Der Eigen­tümer musste auf die Umsetzung seiner Pläne verzichten.

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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