Direkt zum Inhalt springen
Legionellen beim Nachbarn

Pressemitteilung -

Legionellen beim Nachbarn

Unterhalb des Grenzwerts gibt es keine Mietminderung

Der Befall der Wasserleitungen einer Immobilie durch Legionellen ist stets sehr ernst zu nehmen, denn dadurch können gefährliche Krankheiten entste­hen. Allerdings führt das Auftreten dieser Bakterien nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht automatisch zur Mietminde­rung.

(Amtsgericht Langen, Aktenzeichen 55 C 72/23)

Der Fall: In zwei Wohnungen eines Mietshauses wurden Legionellen festgestellt – und zwar in einer Konzentration von über 100 KbE (koloniebildende Einheiten) je 100 Milliliter. Vom amtli­chen Grenzwert 1.000 KbE war das noch weit entfernt, trotzdem machten die Bewohner einer nicht von den Untersu­chungen betroffenen Nachbarwohnung eine 25-prozentige Mietminderung geltend. Die Vermieterin weigerte sich, dem zu entsprechen.

Das Urteil: Das Amtsgericht sah keine Veranlassung, den Mietern die Minderung zuzugestehen. Weder sei ihre Wohnung nachweis­lich betroffen, noch könne man bei einer solch starken Unter­schreitung des Grenzwerts überhaupt daran denken, dies zu gewähren.

Themen

Kategorien

Kontakt

Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

Pressekontakt Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen 030202255398