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Mieteraustausch

Pressemitteilung -

Mieteraustausch

In einer WG ist das nicht immer ohne weiteres möglich

In Wohngemeinschaften gehört es dazu, dass auch mal das eine oder andere Mitglied ausgetauscht wird. Insbesondere bei Studenten versteht sich das von selbst, denn manche wechseln den Studienort und andere machen zwischenzeitlich ihr Examen. Trotzdem bedeutet der Abschluss eines Mietver­trages mit einer Wohngemeinschaft noch nicht automatisch, dass ein An­spruch auf Mieterwechsel gegenüber dem Eigentümer besteht. Nach Informa­tion des Infodienstes Recht und Steuern der LBS muss der Vertrag ausgelegt werden, wenn es in dieser Frage an einer konkreten Formulierung fehlt. Allei­ne die Tatsache, dass an eine WG vermietet wurde, bedeutet nach Ansicht der höchsten Instanz noch nicht, dass einfach so gewechselt werden darf. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 304/21)

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

Pressekontakt Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen 030202255398