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Orangerie als Wohnung

Pressemitteilung -

Orangerie als Wohnung

Dafür ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich

Es klingt reizvoll, in einer Orangerie zu wohnen – also in einem meist großzü­gig gestalteten Gewächshaus mit meist großen Fensterflächen. Wenn dies allerdings baurechtlich nicht genehmigt ist, kann es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu Problemen führen. Ein Hauseigen­tümer verfügte über eine behördliche Genehmigung zum Umbau eines Wirt­chaftsgebäudes in eine Orangerie. Doch als er dort auch zu dauerhaften Wohnzwecken einzog, untersagte das zuständige Amt diese Art der Nutzung. Durch zwei Gerichtsinstanzen wurde das bestätigt. Die Grenzen des Erlaubten seien hier überschritten, zu­mal auch bodenrechtliche Belange zu berücksichtigen seien.

(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 10 B 1171/22)

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Dr. Ivonn Kappel

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