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Parkhaus dicht

Pressemitteilung -

Parkhaus dicht

Mehrheitsbeschluss der Eigentümer war rechtswidrig

Eine Eigentümergemeinschaft beschloss, sein über 40 Jahre altes und stark sanierungsbedürftiges Parkhaus wegen erheblicher baulicher Mängel dauer­haft zu schließen. Begründet wurde dies mit den sehr hohen Sanierungs­kosten. Drei der elf Ebenen standen im Sondereigentum eines Mitglieds der Gemeinschaft, das sie vermietet hatte. Der Rest war seit Jahren bereits außer Betrieb. Wegen des Verdachts auf ein Unterschreiten der brandschutzrecht­lichen Mindestanforderungen wurde dann gleich das ganze Parkhaus dicht gemacht. Der Bundesgerichtshof wies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf hin, dass Eigentümergemeinschaften gravierende bauliche Mängel des Gemeinschaftseigentums beheben müssen, wenn sie die Nutzung des Sondereigentums sonst unmöglich machten. Hier liege eine Sanierungspflicht der Gemeinschaft vor.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 225/20)

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Dr. Ivonn Kappel

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