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Pflege im eigenen Heim

Pressemitteilung -

Pflege im eigenen Heim

Steuerliche Anerkennung auch ohne Diplom

Für viele Wohnungs- und Hausbesitzer ist es wichtig, auf Pflegedienste zu­rückzugreifen, um auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in ihrer eigenen Immobilie bleiben zu können. Die Fachgerichtsbarkeit entschied nach Aus­kunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass auch bei nicht ausge­bildetem Pflegepersonal eine Abzugsfähigkeit der Ausgaben als außerge­wöhnliche Belastung möglich ist. (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2714/15)

Der Fall: Eine pflegebedürftige Person hatte zu ihrer Betreuung Arbeits­kräfte aus Polen engagiert, die allerdings nicht über die in Deutschland erforderlichen Pflegezertifikate verfügten. Das zuständige Finanzamt lehnte eine Anerkennung über den Höchstbetrag von 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistun­gen hinaus ab. Die Betroffene klagte dagegen.

Das Urteil: Das Finanzgericht sah die Angelegenheit großzügiger. Die Ko­sten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versor­gung der Betroffenen seien als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Das waren rund 20.000 Euro, von denen noch das Pflegegeld in Höhe von gut 5.000 Euro abgezogen werden musste.

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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