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Rückgängig gemacht

Pressemitteilung -

Rückgängig gemacht

Grundstücksübertragungsvertrag galt nicht mehr

Verträge sind einzuhalten – so lautet ein uraltes Rechtsprinzip. Doch es gibt auch Ausnahmesituationen. Ein heillos zerrüttetes Verhältnis zwischen den Vertragspartnern kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu führen, dass bestimmte Vereinbarungen rückgängig gemacht wer­den. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 22 U 97/17)

Der Fall: Ein Mann, der einen schweren Herzinfarkt erlitten hatte, über­trug sein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück an seine Schwester. Als Gegenleistung wurde ihm ein Wohnrecht in be­stimmten Räumen zugestanden und außerdem verpflichtete sich die Schwester, den Bruder lebenslang zu pflegen. Bald kam es zu Streit, die Pflegeleistungen wurden nicht mehr er­bracht. Daraufhin trat der Bruder von dem Vertrag zurück, weil er sich bedrängt und genötigt fühlte.

Das Urteil: Ein Anspruch auf Rückübertragung wegen Wegfalls der Ge­schäftsgrundlage des Grundstücksübertragungsvertrags mit Pflegeverpflichtung komme dann in Betracht, wenn das Ver­hältnis zwischen den Parteien „heillos zerrüttet“ sei, zitierten die Richter eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichts­hofs. Im konkreten Fall müsse man berücksichtigen, dass die Zerwürfnisse nicht dem Übertragenden alleine anzulasten seien.

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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