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Teure Kratzer

Pressemitteilung -

Teure Kratzer

Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommen

Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenver­kleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein. (Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 O 98/21)

Der Fall: In einem Mehrfamilienhaus war ein relativ neuer Aufzug einge­baut (erst vier Jahre alt). Als ein scheidender Mieter diesen Fahrstuhl für seinen Umzug nutzte, stießen Möbelstücke an die Rückwand und eine Seitenwand aus Edelstahl. Es entstan­den zahlreiche Kratzer und der Eigentümer entschied sich zu einem vollständigen Austausch der Verkleidung. Eine Fachfir­ma verlangte alles in allem 13.550 Euro dafür, was dem Verur­sacher des Schadens unverhältnismäßig hoch erschien.

Das Urteil: Der Geschädigte habe einen Anspruch auf die Wiederherstel­lung des ursprünglichen Zustandes, stellte das für den Fall zu­ständige Zivilgericht fest. Wenn das nur unter solch hohem Aufwand möglich sei und es keine zumutbaren Alternativen gebe, dann müsse der Schadensverursacher dafür aufkommen. Die Grenze zur Unzumutbarkeit sei hier noch nicht überschrit­ten.

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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