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Treppe als Vor- und Nachteil

Pressemitteilung -

Treppe als Vor- und Nachteil

Gericht musste in Sachen Maisonette entscheiden

Es macht den besonderen Reiz von Maisonettewohnungen aus, dass sie we­gen der Verbindung zweier Ebenen gleichsam ein „Haus im Haus“ darstellen. Doch wie ist im Sinne des Mietspiegels die Tatsache einzuschätzen, dass stets eine Verbindungstreppe zu überwinden ist? Eine Zivilkammer wollte jeden­falls der Argumentation eines Vermieters nicht folgen, hier liege ein wohn­wertsteigernder Aspekt vor. Im Urteil hieß es nach Information des Infodien­stes Recht und Steuern der LBS: „Es handelt sich bei dem Umstand, dass ein Teil der Wohnung (nur) über eine Treppe erreicht werden kann, auch keines­falls ausschließlich um einen Vorteil, sondern zugleich einen Nachteil, der die Wohnung für einen Teil potenzieller Mieter unattraktiv macht.“ (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 65 S 195/20)

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Dr. Ivonn Kappel

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