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Türöffner muss sein

Pressemitteilung -

Türöffner muss sein

Er gehört zum Mindeststandard im modernen Mietshaus

Ein elektrischer Türöffner, der von den Wohnungen eines Mehrfamilienhau­ses aus bedient werden kann, ist nach heutigen Kriterien schlichtweg unver­zichtbar. Der Eigentümer des Objekts muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Einhaltung dieses Mindeststandards Sorge tragen. (Verwaltungsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 8 L 3058/20.F)

Der Fall: Einige Bewohner eines Mietshauses in Frankfurt beschwerten sich beim Wohnungsaufsichtsamt über die Zustände in ihrer Wohnanlage. Die Behörde erließ daraufhin eine Anordnung gegen den Eigentümer, diverse Missstände zu beseitigen. Der Betroffene verteidigte sich mit dem Argument laufender Mo­dernisierungsarbeiten, die vorübergehend zu einigen Mängeln geführt hätten.

Das Urteil: Das Verwaltungsgericht stützte das behördliche Eingreifen. Ein elektrischer Türöffner gehöre ebenso zu den Mindeststan­dards wie eine Gegensprechanlage und eine Zeittaktung der Treppenhausbeleuchtung, die im betreffenden Anwesen dau­erhaft eingeschaltet gewesen war. Die Sanierung habe sich mit eineinhalb Jahren so lang hingezogen, dass man nicht mehr von kurzfristigen Einschränkungen sprechen könne.

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Dr. Ivonn Kappel

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