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Überflug verboten

Pressemitteilung -

Überflug verboten

Stadt wollte mit Drohne Wohngrundstücke kontrollieren

Flugdrohnen können den Behörden wertvolle Dienste leisten – zum Beispiel, wenn es um die Vermisstensuche, um den Katastrophenschutz oder um das Ausfindigmachen eines Brandherds geht. Daran wird niemand zweifeln. Doch darf eine Kommune Drohnen auch verwenden, um Daten zur Beitragserhe­bung zu gewinnen? Das verneinte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Aktenzeichen 4 CE 23.2267)

Der Fall: Eine Stadt plante eine „Drohnenbefliegung“ von Grundstü­cken, um die Geschossfläche der dort befindlichen Wohnge­bäude zu bestimmen. Mit den dabei gewonnenen Daten sollte der Herstellungsbeitrag für den Anschluss der Grundstücke an die gemeindliche Abwasserversorgung ermittelt werden. Die Anwohner wurden darüber informiert. Einer von ihnen ver­wahrte sich im Vorfeld unter Berufung auf eine drohende Ver­letzung seiner Privatsphäre gegen den Überflug.

Das Urteil: Der Verwaltungsgerichtshof untersagte der Kommune die geplante Maßnahme. Dem Bürger stehe ein Unterlassungsan­spruch zu. Solch ein Drohnenflug stelle einen erheblichen Ein­griff in das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persön­lichkeitsrecht dar. Eine Drohne könne Aufnahmen von Balko­nen und Terrassen sowie den eventuell darauf befindlichen Personen machen. Schließlich seien unter bestimmten Um­ständen sogar Aufnahmen von Innenräumen durch die Glas­flächen möglich.

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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