Direkt zum Inhalt springen
Umkämpftes Gutachten

Pressemitteilung -

Umkämpftes Gutachten

Fiskus und Immobilieneigentümer stritten um Grund­stückswert

Ein Sachverständigengutachten ist regelmäßig dann zum Nachweis eines nie­drigeren Grundstückswerts geeignet, wenn es unter Beachtung der maßge­benden Vorschriften ordnungsgemäß erstellt wurde. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste finanzgerichtliche Instanz entschieden.(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 40/15)

Der Fall: Ein Sohn hatte von seiner Mutter im Wege einer Schenkung ein Mehrparteienhaus erhalten, das stark sanierungsbedürftig war. Beim Fiskus reichte er ein Gutachten ein, wonach zur Be­seitigung des Reparaturstaus 170.000 Euro vom steuerlich re­levanten Ertragswert abzuziehen seien. Das Finanzamt be­trachtete die Stellungnahme des Experten als nicht korrekt und wollte maximal 100.000 Euro anerkennen. Es entbrannte ein Streit um die Grundvoraussetzungen eines derartigen Gut­achtens.

Das Urteil: Einerseits gehöre die methodische Qualität und andererseits die korrekte Erhebung und Dokumentation der Begutach­tungsgrundlagen dazu. Es muss sich auch ergeben, wie sich die Mängel und Schäden auf den Verkehrswert auswirken. Diese rechtlichen Anforderungen seien hier nicht vollständig erfüllt worden und deswegen könne dem Gutachten nicht gefolgt werden.

Themen

Kategorien

Kontakt

Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

Pressekontakt Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen 030202255398