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Unordnung reicht nicht

Pressemitteilung -

Unordnung reicht nicht

Eigentümer scheiterte mit Kündigungsklage gegen Mieter

Es kommt im Alltag sehr oft vor, dass der Eigentümer einer Wohnung und sei­ne Mieter höchst unterschiedliche Vorstellungen von dem nötigen Mindest­maß an Ordnung haben. So war ein Eigentümer im Raum Stuttgart der Mei­nung, dass sein Mieter die Wohnung durch das Lagern von Unmengen an Alt­papier in unangemessener Weise nutze. Dadurch ergäben sich statische Pro­bleme und die Brandgefahr erhöhe sich. Die einzelnen Räume seien außer­dem kaum zu betreten. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS reichte der Zustand des Objekts nicht für eine fristlose Kün­digung aus. Eine nicht aufgeräumte, sich an der Grenze zur Verwahrlosung befindliche Wohnung ist nach Überzeugung der Justiz noch keine Pflichtver­letzung des Mieters. So lange keine Gefahren für die Gebäudesubstanz droh­ten oder Mitbewohner belästigt würden, müsse das hingenommen werden. Die behaupteten statischen Probleme seien ebenso wie eine Brandgefahr nicht belegt. (Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 35 C 2527/20)

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Dr. Ivonn Kappel

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