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Verwalterlos

Pressemitteilung -

Verwalterlos

In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifen

Es ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist. Allerdings kann es jederzeit nötig sein, dass Entscheidungen getroffen werden. Deswegen geht mit dem verwalterlosen Zustand grundsätzlich eine Gefährdung der ordnungsgemä­ßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einher. In einem konkreten Fall hatte das Mitglied einer Zweier-WEG auf die Einberufung einer Eigentümer­versammlung gedrängt. Auf Antrag wurde er nach Information des Infodien­stes Recht und Steuern der LBS vom Landgericht Landau dazu ermächtigt, eine solche Versammlung einzuberufen, um dort über die Bestellung eines Notverwalters diskutieren zu können. (Landgericht Landau, Aktenzeichen 5 T 75/21)

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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