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Pressemitteilung -

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Bei 500 Kilometern müssen Belege an Mieter versendet werden

Wenn es um die Übermittlung von Belegen für die Nebenkostenabrechnung geht, dann streiten Mieter und Vermieter immer wieder mal über die Zumut­barkeitsgrenzen. Ab wann kann man auf einer postalischen Zusendung der Belege bzw. Belegkopien bestehen? Wenn zwischen der vermieteten Woh­nung und dem Aufenthaltsort des Eigentümers 500 Kilometer liegen, dann ist das auf jeden Fall so. Die Rechtsprechung entschied es in einem konkreten Fall nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS so. Der Ver­mieter war dem Anspruch des Mieters auf Belegeinsicht und dessen Forde­rung, die Kopien zu übersenden, nicht nachgekommen und verlor so seinen Anspruch auf Rückzahlung. Der Mieter habe das Recht, fällige Beträge zurück­zubehalten, bis er die gewünschten Informationen erhalte.(Amtsgericht Rheine, Aktenzeichen 10 C 156/22)

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Dr. Ivonn Kappel

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