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Wo war der Mittelpunkt?

Pressemitteilung -

Wo war der Mittelpunkt?

Ehepaar mit Kind erstritt sich doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit ihrem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Tenor eines finanzrechtlichen Urteils. (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 7 K 3215/16)

Der Fall: Ein Ehepaar lebte mit seiner kleinen Tochter am Beschäfti­gungsort in einer gemieteten 3-Zimmer-Dachgeschosswoh­nung. Im mehr als 300 km entfernten Heimatdorf besaß man Miteigentum an einem teils selbst genutzten Bungalow. Diverse Ärzte der Familie befanden sich in der Umgebung des Heimatdorfes, außerdem trug man laufende Kosten und In­standhaltungsmaßnahmen an der Immobilie. Trotzdem ver­weigerte das Finanzamt die Anerkennung der doppelten Haus­haltsführung, weil sich der eigentliche Familienwohnsitz in der Wohnung am Beschäftigungsort befinde.

Das Urteil: Das Finanzgericht erkannte aufgrund der äußeren Umstände einen eigenen Hausstand im Heimatdorf an. Das zeige sich un­ter anderem durch die Beteiligung an der Finanzierung des Ob­jekts, aber auch an den zahlreichen persönlichen Verbindun­gen dorthin, wie zum Beispiel einer Vereinsmitgliedschaft und den Ärzten vor Ort.

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Dr. Ivonn Kappel

Dr. Ivonn Kappel

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