Keine Bindungswirkung
Immobilie wurde in der Vorschenkung zu hoch bewertet
Kommt es zu einem Erbfall, dann müssen zur korrekten Bemessung der Erbschaftssteuer zuvor getätigte Schenkungen der zurückliegenden zehn Jahre berücksichtigt werden. Doch dabei gilt es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, von Seiten des Erben gegebenenfalls große Vorsicht walten zu lassen.
(Finanzgericht