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Nicht auszuhalten

Nicht auszuhalten


Schmutz und Müll in Wohnanlagen führen immer wieder zu Prozessen

Wer hätte nicht gerne ein sauberes Wohnumfeld, in dem er sich wohlfühlen kann. Leider ist das manchmal nicht der Fall. Immer wieder bereiten Schmutz und Verwahrlosung in Wohnanlagen Probleme, manchmal sogar nachhaltig. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS beleuchtet einige Streitfälle aus der Gerichtsbarkeit, in den

Sascha Matheis, Sprecher der Geschäftsleitung der LBS Landesbausparkasse Saar

LBS Saar: Bauspardarlehen weiterhin sehr gefragt

Die LBS Landesbausparkasse Saar blickt auf ein bewegtes Jahr zurück, in dem sich das Bausparen einmal mehr als stabiles Finanzierungsinstrument bewährt hat. Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen ist die Nachfrage nach zinsgünstigen Bauspardarlehen weiter stark gestiegen. Insbesondere durch die höheren Marktzinsen haben viele Kundinnen und Kunden von den attraktiven Konditionen ihrer Bausparvert

Haus verschmutzt

Haus verschmutzt


Bienenwachs vom Nachbargrundstück landete an der Fassade

Ein junges Paar betrieb auf seinem Grundstück eine Hobby-Imkerei. Im Zuge dieser Beschäftigung erhitzten die beiden Bienenwachs in einem Druckbe­hälter und beim Öffnen spritzte eine meterhohe Fontäne in die Luft. Das heiße Wachs setzte sich breitflächig auf einem Neubau in der Nachbarschaft fest. Die Immobilie musste unter große

Mutter als Bewohnerin

Mutter als Bewohnerin


Überlassung keine Nutzung „zu eigenen Wohnzwecken“

Wenn Eheleute ihre eigene Wohnung der Mutter unentgeltlich überlassen, dann liegt steuerrechtlich gesehen keine Nutzung „zu eigenen Wohn­zwecken“ vor. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit entschieden.
(Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 14 K 1525/19E; der Bundesfinanzho

Was heißt „Wohnung“?

Was heißt „Wohnung“?


Es ging um die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes

Wenn ein Kaufgegenstand in einem Vertrag als „Wohnung“ bezeichnet wird, dann beinhaltet dies noch nicht zwingend eine Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit. Auf diesen feinen Unterschied weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin.
(Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 6 U 210/22)
Der Fall:

Strandkorb und Spinne

Strandkorb und Spinne


Sie haben auf Gemeinschaftseigentum nichts zu suchen

„Gemeinschaftseigentum“ trägt nicht ohne Grund diesen Namen. Auf derarti­gen Flächen ist innerhalb einer Wohnanlage besondere Rücksicht aufeinan­der zu nehmen. Deswegen verbietet es sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass ein Mitglied auf einer Gemeinschaftsfläche für Nachbarn einsehbar einen Strandkorb

v. l.: Erwin Bumberger, Gerhard Grebler, Marion Mai, Stefan Siebert

LBS Süd gewinnt Marktanteile

Geschäftsentwicklung 2024


+++ Gutes Bausparneugeschäft stärkt Marktstellung +++ Finanzierungsgeschäft im Plus +++ Bauspardarlehen um knapp ein Drittel gestiegen +++ 7,8 Milliarden Euro für den Wohnungsbau +++ EZB-Aufsicht gestartet +++ Betriebsergebnis von rund 55 Millionen Euro
Im vergangenen Jahr konnte die LBS Landesbausparkasse Süd ihr Bausparneugeschäft in einem herausfordernde

Förderung des Wohneigentums: Unter dem Strich nur wenig wert

Förderung des Wohneigentums: Unter dem Strich nur wenig wert

LBS Research: Um die Misere auf dem Wohnungsmarkt zu beheben, hat die Ampelregierung zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Doch wem kommen diese eigentlich zugute? Die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums jedenfalls ist mehr Schein als Sein, wie eine neue Studie von empirica belegt.

Wohnen im Alter

Wohnen im Alter


Wenn Seniorinnen und Senioren vor Gericht um ihre Rechte streiten

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Spätestens mit dem Eintritt der „Boomer“ in den Ruhestand ist das für alle sichtbar. Nicht nur die Gesell­schaft, sondern auch die Rechtsprechung muss sich darauf einstellen, dass immer mehr Menschen altersbedingte Probleme haben – auch beim Wohnen.
Der Infodienst Recht und

Mark Kringel, Geschäftsleiter der LBS Hessen-Thüringen

Mark Kringel zum Mitglied der Geschäftsleitung der LBS Hessen-Thüringen berufen

Zum 1. Februar 2025 wurde Mark Kringel (49) als Mitglied der Geschäftsleitung der LBS Hessen-Thüringen berufen. Er folgt auf Sabine König (51), die zum 01.01.2025 als Vorständin zur LBS Nord-Ost gewechselt ist. In der Geschäftsleitung wird Mark Kringel für die Themen LBS-Vertrieb, LBS-Unternehmensentwicklung und LBS-Organisation verantwortlich sein. Zukünftig führt er die LBS Hessen-Thüringen geme

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