Schornstein gehört allen
Auch wenn er nur von einem Eigentümer genutzt wird
Der Schornstein eines Gebäudes steht in aller Regel zwingend im Gemeinschaftseigentum. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sogar dann, wenn er nur von einem einzigen Wohnungseigentümer genutzt wird.
(Landgericht Berlin II, Aktenzeichen 85 S 52/23)
Der Fall: Eine Eigentümergemeinschaft